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VB.2014.00433 • VG ZH VB.2014.00433 KI-generiert

Procurement Challenge Dismissed: Non-Competitive Tendering Procedure Upheld

Geschäftsnummer VB.2014.00433
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court dismissed an appeal challenging a public procurement decision, affirming that the process conducted was a non-competitive tendering procedure, not an invitation procedure, based on the process executed and the information provided to interested parties. The court reasoned that in a non-competitive award process, the awarding authority has wide latitude to negotiate with bidders and is not strictly required to consult with all potential competitors or use identical request documents, thereby dismissing the allegations of improper prior contact and undue competitive advantage.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Freihändiges Submissionsverfahren. Verbot der Vorbefassung. Unzulässiger Wettbewerbsvorteil. Vorliegend wurde nicht der Anschein erweckt, es liege ein Einladungsverfahren vor. Die strittige Beschaffung ist somit aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der den Interessenten übermittelten Informationen als freihändiges Verfahren zu qualifizieren (E. 5). Auch der Vorwurf der Vorbefassung und des unzulässigen Wettbewerbsvorteils erweist sich als unbegründet. Der Behörde ist es bei der freihändigen Vergabe in weitem Umfang erlaubt, mit den Anbietenden zu verhandeln. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass sich die Vergabestelle von allen ins Auge gefassten Konkurrenten beraten lässt. Gleichbehandlung bedeutet im freihändigen Verfahren noch nicht einmal, dass ausschliesslich identische Offertanfragen verwendet werden müssten (E. 6). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Anfechtung von Verwaltungsverfügungen Ausschluss vom Vergabeverfahren Antisubventionsverfahren Staatsorgane Prüfung durch den öffentlichen Auftraggeber

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 13 Abs. 1 SubmV
This provision is the relevant rule cited in the context of the case, concerning the free award procedure, which forms the main subject of the decision.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 13 Abs. 1 SubmV

This provision is the relevant rule cited in the context of the case, concerning the free award procedure, which forms the main subject of the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00433

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00433 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.03.2015 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Freihändiges Submissionsverfahren. Verbot der Vorbefassung. Unzulässiger Wettbewerbsvorteil. Vorliegend wurde nicht der Anschein erweckt, es liege ein Einladungsverfahren vor. Die strittige Beschaffung ist somit aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der den Interessenten übermittelten Informationen als freihändiges Verfahren zu qualifizieren (E. 5).

Auch der Vorwurf der Vorbefassung und des unzulässigen Wettbewerbsvorteils erweist sich als unbegründet. Der Behörde ist es bei der freihändigen Vergabe in weitem Umfang erlaubt, mit den Anbietenden zu verhandeln. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass sich die Vergabestelle von allen ins Auge gefassten Konkurrenten beraten lässt. Gleichbehandlung bedeutet im freihändigen Verfahren noch nicht einmal, dass ausschliesslich identische Offertanfragen verwendet werden müssten (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · FREIHÄNDIGES VERFAHREN SUBMISSIONSRECHT VORBEFASSUNG · Rechtsnormen:

· § 13 Abs. 1 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3