Buzzard Culling Permit Jurisdiction and Procedure
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed a dispute regarding the jurisdiction and procedural requirements for issuing permits to cull protected buzzards on airport grounds to mitigate bird strike risks during airport operation. The court reasoned that the Canton is responsible for issuing hunting law permits for culling protected wildlife, while the Federal Office of Civil Aviation is the competent authority for aviation safety matters, and neither aviation nor hunting law mandates a unified decision-making process for operational phase cull permits. Consequently, the Cantonal hunting permit cannot be waived, and while the opposing party could preliminarily address flight safety in its permit decision, the reasoning provided for granting the cull permit was substantially insufficient given the complexity of the case, leading to the partial approval of the appeal and the case's remand.
Legislator-Regeste
AmtlichReduktion von Mäusebussarden auf dem Gelände des Flughafens Zürich | Zuständigkeit für die Bekämpfung von Vogelschlagrisiken durch Abschüsse von Mäusebussarden auf dem Gelände des Flughafens Zürich Für die Bewilligung der Abschüsse von Mäusebussarden, die zu den geschützten Wildvögeln zählen, ist gemäss Jagdgesetzgebung der Kanton Zürich zuständig (E. 2.1.1). Das BAZL ist die sachkompetente Behörde, wenn es um Fragen der luftfahrtspezifischen Anforderungen hinsichtlich der betrieblichen Sicherheit bzw. der Flugsicherheit geht (E. 2.1.2). Weder die Luftfahrt- noch die Jagdgesetzgebung sehen für die Erteilung einer Abschussbewilligung zur Bekämpfung von Vogelschlagrisiken während der Betriebsphase eines Flughafens ein konzentriertes Entscheidverfahren vor (E. 3.2). Auf die Einholung einer kantonalen jagdrechtlichen Bewilligung kann daher nicht verzichtet werden (E. 3.3). Bei Erteilung der kantonalen Abschussbewilligung war der Beschwerdegegner befugt und gehalten, die Frage der Flug- bzw. betrieblichen Sicherheit vorfrageweise zu beantworten (E. 4.2). Die Rüge der Verletzung der Begründungspflicht ist begründet. Die Komplexität und Eigenart des vorliegenden Falles verlangt eine sorgfältige Prüfung und Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und eine entsprechend sorgfältige Begründung. Eine solche fehlt hier weitgehend (E. 5.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00351
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00351 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.01.2015 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Reduktion von Mäusebussarden auf dem Gelände des Flughafens Zürich · Zuständigkeit für die Bekämpfung von Vogelschlagrisiken durch Abschüsse von Mäusebussarden auf dem Gelände des Flughafens Zürich Für die Bewilligung der Abschüsse von Mäusebussarden, die zu den geschützten Wildvögeln zählen, ist gemäss Jagdgesetzgebung der Kanton Zürich zuständig (E. 2.1.1).
Das BAZL ist die sachkompetente Behörde, wenn es um Fragen der luftfahrtspezifischen Anforderungen hinsichtlich der betrieblichen Sicherheit bzw. der Flugsicherheit geht (E. 2.1.2). Weder die Luftfahrt- noch die Jagdgesetzgebung sehen für die Erteilung einer Abschussbewilligung zur Bekämpfung von Vogelschlagrisiken während der Betriebsphase eines Flughafens ein konzentriertes Entscheidverfahren vor (E. 3.2). Auf die Einholung einer kantonalen jagdrechtlichen Bewilligung kann daher nicht verzichtet werden (E. 3.3). Bei Erteilung der kantonalen Abschussbewilligung war der Beschwerdegegner befugt und gehalten, die Frage der Flug- bzw. betrieblichen Sicherheit vorfrageweise zu beantworten (E. 4.2).
Die Rüge der Verletzung der Begründungspflicht ist begründet. Die Komplexität und Eigenart des vorliegenden Falles verlangt eine sorgfältige Prüfung und Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und eine entsprechend sorgfältige Begründung. Eine solche fehlt hier weitgehend (E. 5.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · ANALOGIE FLUGBETRIEB FLUGSICHERHEIT JAGD- UND FISCHEREIRECHT KONZENTRIERTES ENTSCHEIDVERFAHREN KOORDINATIONSGEBOT LUFTFAHRT PLANGENEHMIGUNGSVERFAHREN ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 1