Conditional Release Appeal: Reliance on Outdated Recidivism Expert Opinion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed an appeal concerning the denial of conditional release under Article 86 of the Criminal Code, specifically challenging the reliance on a 2003 expert opinion to assess the recidivism risk. The court reasoned that although the appellant had shown positive progress in insight and self-reflection, which cast doubt on the current relevance of the decade-old expert assessment, the lower authority erred by not ordering a new expert opinion, as the existing documentation, including therapy reports, was deemed insufficient for a reliable decision on continued detention. Consequently, the matter was partially upheld and remanded to the respondent authority for a new decision based on current evaluation, while free legal aid was granted.
Legislator-Regeste
Amtlichbedingte Entlassung nach Art. 86 StGB | Bedingte Enlassung nach Art. 86 StGB: Frage der Aktualität des Gutachtens Die Akten sprechen zwar nicht für eine erhebliche Veränderung der Rückfallgefahr des Beschwerdeführers. Diesem sind jedoch auch aus Sicht der Vorinstanz gewisse positiv zu würdigende Fortschritte bezüglich Einsicht und Selbstreflexion zu attestieren, die angesichts des beträchtlichen Alters Zweifel an der Aktualität der gutachterlichen Einschätzung hinsichtlich der Rückfallgefahr hervorrufen. Unter diesen Umständen durfte die Vorinstanz das Gutachten von 2003 zusammen mit den Therapieverlaufsberichten nicht mehr als ausreichend zuverlässige Entscheidgrundlage betrachten. Vielmehr hätte sie bzw. bereits der Beschwerdegegner ein neues Gutachten in Auftrag geben müssen (E. 6.1.3). Keine Diskriminierung des Beschwerdeführers gegenüber anderen, namentlich schweizerischen Inhaftierten (E. 6.2). Abschreibung des Gesuchs um unentgeltiche Prozessführung als gegenstandslos geworden, Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung (E. 7.2). Teilweise Gutheissung. Rückweisung der Sache im Sinn der Erwägungen zur neuen Entscheidung an den Beschwerdegegner.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court's decision concerns conditional release, which is regulated by this article.
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This article was cited among those relevant to the legal subject matter addressed in the decision.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00350
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00350 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.10.2014 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB · Bedingte Enlassung nach Art. 86 StGB: Frage der Aktualität des Gutachtens Die Akten sprechen zwar nicht für eine erhebliche Veränderung der Rückfallgefahr des Beschwerdeführers. Diesem sind jedoch auch aus Sicht der Vorinstanz gewisse positiv zu würdigende Fortschritte bezüglich Einsicht und Selbstreflexion zu attestieren, die angesichts des beträchtlichen Alters Zweifel an der Aktualität der gutachterlichen Einschätzung hinsichtlich der Rückfallgefahr hervorrufen.
Unter diesen Umständen durfte die Vorinstanz das Gutachten von 2003 zusammen mit den Therapieverlaufsberichten nicht mehr als ausreichend zuverlässige Entscheidgrundlage betrachten. Vielmehr hätte sie bzw. bereits der Beschwerdegegner ein neues Gutachten in Auftrag geben müssen (E. 6.1.3). Keine Diskriminierung des Beschwerdeführers gegenüber anderen, namentlich schweizerischen Inhaftierten (E. 6.2). Abschreibung des Gesuchs um unentgeltiche Prozessführung als gegenstandslos geworden, Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung (E. 7.2).
Teilweise Gutheissung. Rückweisung der Sache im Sinn der Erwägungen zur neuen Entscheidung an den Beschwerdegegner. · --- · Stichworte: · AKTUALITÄT ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG BEDINGTE ENTLASSUNG DISKRIMINIERUNGSVERBOT GUTACHTEN LEGALPROGNOSE RÜCKFALLGEFAHR RÜCKWEISUNGSENTSCHEID · Rechtsnormen: · Art. 62d Abs. II StGB Art. 64 Abs. I StGB Art. 86 Abs. I StGB Art. 86 Abs. II StGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3