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VB.2014.00311 • VG ZH VB.2014.00311 KI-generiert

Driving Ban Conversion from Foreign to Swiss License Invalid Due to Insufficient Justification and Served Time

Geschäftsnummer VB.2014.00311
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled that a driving ban imposed on a foreign license cannot be converted into a withdrawal of a subsequently obtained Swiss license, as this would impose more severe consequences. The authorities failed to adequately justify this conversion, violating the requirement for sufficient reasoning. Furthermore, the court held that the two-month remaining driving ban had already been served by the individual's voluntary surrender of their foreign license for conversion into a Swiss one, considering the circumstances and avoiding excessive formalism.

Legislator-Regeste

Amtlich

Fahrverbot auf Schweizer Gebiet | Führerausweisentzug. Restvollzug. Umwandlung eines deutschen Führerausweises. Hinreichende Begründung. In Bezug auf den deutschen Führerausweis des Beschwerdeführers wurde ein Fahrverbot auf Schweizer Boden erlassen.In der Zwischenzeit liess der Beschwerdeführer seinen deutschen Führerausweis in einen Schweizer Ausweis umwandeln. Das ursprünglich angeordnete Fahrverbot kann nicht in einen Entzug des Schweizer Ausweises umgewandelt werden (E. 4.1). Mit einem Führerausweisentzug sind schärfere Folgen verknüpft als mit einem Fahrverbot. Eine solche Umwandlung der Massnahme hätte durch die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz gemäss Art. 29 Abs. 2 BV hinreichend begründet werden müssen, was vorliegend jedoch nicht geschehen ist (E. 4.4). Der Restvollzug von 2 Monaten Fahrverbot wurde bereits vollzogen. Der Beschwerdeführer hat seinen deutschen Führerausweis für mehr als zwei Monate zwecks Umwandlung in einen Schweizer Ausweis bei der Beschwerdegegnerin hinterlegt mit der Absicht, diese Hinterlegung anrechnen zu lassen. Zwar wurden vorliegend nicht alle formellen Schritte für eine solche Umwandlung eingehalten. Angesichts der gesamten Umstände erschiene es jedoch formalistisch, die Hinterlegungszeit nicht auf den Restvollzug anzurechnen (E. 5). Gutheissung soweit Eintreten

Schlagwörter

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Führerausweisentzug Fahren in fahrunfähigem Zustand Umwandlung der Saisonbewilligung Umwandlung der Busse Folgen des Klagerückzugs Einreise- und Ausreiseverbot

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. 2 BV

The court cited this article as a basis for requiring a sufficient justification for the conversion of a driving ban into a license revocation, which was not provided.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00311

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00311 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.10.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Fahrverbot auf Schweizer Gebiet · Führerausweisentzug. Restvollzug. Umwandlung eines deutschen Führerausweises. Hinreichende Begründung.

In Bezug auf den deutschen Führerausweis des Beschwerdeführers wurde ein Fahrverbot auf Schweizer Boden erlassen.In der Zwischenzeit liess der Beschwerdeführer seinen deutschen Führerausweis in einen Schweizer Ausweis umwandeln. Das ursprünglich angeordnete Fahrverbot kann nicht in einen Entzug des Schweizer Ausweises umgewandelt werden (E. 4.1). Mit einem Führerausweisentzug sind schärfere Folgen verknüpft als mit einem Fahrverbot. Eine solche Umwandlung der Massnahme hätte durch die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz gemäss Art. 29 Abs. 2 BV hinreichend begründet werden müssen, was vorliegend jedoch nicht geschehen ist (E. 4.4).

Der Restvollzug von 2 Monaten Fahrverbot wurde bereits vollzogen. Der Beschwerdeführer hat seinen deutschen Führerausweis für mehr als zwei Monate zwecks Umwandlung in einen Schweizer Ausweis bei der Beschwerdegegnerin hinterlegt mit der Absicht, diese Hinterlegung anrechnen zu lassen. Zwar wurden vorliegend nicht alle formellen Schritte für eine solche Umwandlung eingehalten. Angesichts der gesamten Umstände erschiene es jedoch formalistisch, die Hinterlegungszeit nicht auf den Restvollzug anzurechnen (E. 5). Gutheissung soweit Eintreten · --- · Stichworte:

· ANRECHNUNG BEGRÜNDUNGSPFLICHT FORMALISMUS FÜHRERAUSWEISENTZUG STRASSENVERKEHRSRECHT UMWANDLUNG · Rechtsnormen: · Art. 5 Abs. 3 BV Art. 29 Abs. 2 BV § 10 VRG § 28 VRG Art. 32 VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4