Appeal Regarding Building Permit and Visual Effect of Advertising Structures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned an appeal regarding a building permit for advertising structures, where the core issue was the application of a general poster placement concept by the municipality against the statutory requirement for structures to achieve a satisfactory overall visual effect, even for advertising. The court reasoned that while a municipality may implement a general concept to ensure equitable treatment and uphold aesthetic standards according to the relevant planning law, this general rule does not relieve the permitting authorities from conducting an individual assessment for each specific application; finding that the municipality's general concept was reasonable and that both the administrative authority and the previous instance had conducted the required case-by-case review, the appeal was ultimately dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Generelles Plakatierungskonzept. Einzelfallbeurteilung. Genügende Einordnung. Ästhethikgeneralklausel. Kognition. Gemäss § 238 Abs. 1 PBG sind Bauten und Anlagen für sich und ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt auch für Reklameanlagen. Es ist dabei zulässig, dass die Gemeinde das Anbringen von Plakatstellen in Form eines generellen Plakatierungskonzepts den gebotenen ästhetischen Schranken unterwirft um eine rechtsgleiche Behandlung verschiedener Gesuchsteller zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist indessen, dass die Gemeinde ihre Vorstellungen in der Form von Richtlinien konkretisiert hat. Ausserdem entbindet eine solche generelle Regelung die Bewilligungsbehörden jedoch nicht von einer Einzelfallbeurteilung (E. 3.3). Im vorliegenden Fall ist das generelle Plakatierungskonzept der Gemeinde als geeignet und vernünftig zu erachten (E. 3.6.1). Ausserdem haben sowohl die Beschwerdegegnerin als auch die Vorinstanz eine einzelfallbezogene Beurteilung der in Frage stehenden Plaktierungsprojekte vorgenommen (E. 3.6.2). Abweisung
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe decision concerns the dismissal of the appeal regarding the necessity of an aesthetically satisfactory overall effect for advertising structures, as stipulated by this provision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00290
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00290 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.10.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Generelles Plakatierungskonzept. Einzelfallbeurteilung. Genügende Einordnung. Ästhethikgeneralklausel. Kognition. Gemäss § 238 Abs. 1 PBG sind Bauten und Anlagen für sich und ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird.
Dies gilt auch für Reklameanlagen. Es ist dabei zulässig, dass die Gemeinde das Anbringen von Plakatstellen in Form eines generellen Plakatierungskonzepts den gebotenen ästhetischen Schranken unterwirft um eine rechtsgleiche Behandlung verschiedener Gesuchsteller zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist indessen, dass die Gemeinde ihre Vorstellungen in der Form von Richtlinien konkretisiert hat. Ausserdem entbindet eine solche generelle Regelung die Bewilligungsbehörden jedoch nicht von einer Einzelfallbeurteilung (E. 3.3). Im vorliegenden Fall ist das generelle Plakatierungskonzept der Gemeinde als geeignet und vernünftig zu erachten (E. 3.6.1).
Ausserdem haben sowohl die Beschwerdegegnerin als auch die Vorinstanz eine einzelfallbezogene Beurteilung der in Frage stehenden Plaktierungsprojekte vorgenommen (E. 3.6.2). Abweisung · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN EINORDNUNG EINZELFALLBEURTEILUNG KOGNITION PLAKATIERUNGSKONZEPT · Rechtsnormen: · § 238 Abs. 1 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5