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VB.2014.00140 • VG ZH VB.2014.00140 KI-generiert

Landowner v. Building Permits (Cattle Barn Site Selection)

Geschäftsnummer VB.2014.00140
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A landowner sought the annulment of building permits granted for a cattle barn on an adjacent property and requested that alternative locations be examined. The court found that while the lower instance courts correctly favored the approved project site over alternative southern locations based on a balance of pros and cons, they erred by dismissing two alternative northern sites, which were marginally better regarding integration and the use of productive land, without proper investigation. Consequently, the court ruled that the site investigation was deficient, partially upheld the appeal, and remanded the case to the lower authority for further review.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung und Ausnahmebewilligung | Standort eines Rinderstalls. Die Beschwerdeführer beantragten die Aufhebung der Baubewilligungen des Stalls auf dem Nachbarsgrundstück und die Prüfung möglicher Alternativstandorte. Die Vorinstanzen haben aufgrund der Vor- und Nachteile den gewählten Projektstandort gegenüber den anderen Standorten südlich der Strasse zu Recht bevorzugt (E. 4.2.4 f). Zu Unrecht aber wurden die beiden alternativen Standorte nördlich der Strasse, die ohne Nachteile bezüglich Einordnung und Verbrauch von Fruchtfolgefläche etwas besser abschneiden als der Projektstandort, ohne nähere Prüfung verworfen (E. 4.2.2 f.). Die Standortabklärungen erweisen sich somit als mangelhaft. Teilweise Gutheissung und Rückweisung an die Vorinstanz

Schlagwörter

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Immobilienbesitz Landwirtschaftsrecht weitere Sachverhaltsabklärung Legitimation gegen Baubewilligung Grundstücksnutzung bäuerlicher Grundbesitz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 16a Abs. I RPG

This provision pertains to the justification for rejecting alternative locations, which was central to the court's decision to partially uphold the appeal.

Art. 34 Abs. IV lit. b RPV

This provision was cited in connection with the assessment of the project location versus alternatives, forming part of the legal basis for the review.

Art. 11 USG

This provision was cited as part of the legal norms reviewed concerning the building permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00140

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00140 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.09.2014 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 13.11.2014 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung und Ausnahmebewilligung · Standort eines Rinderstalls. Die Beschwerdeführer beantragten die Aufhebung der Baubewilligungen des Stalls auf dem Nachbarsgrundstück und die Prüfung möglicher Alternativstandorte.

Die Vorinstanzen haben aufgrund der Vor- und Nachteile den gewählten Projektstandort gegenüber den anderen Standorten südlich der Strasse zu Recht bevorzugt (E. 4.2.4 f). Zu Unrecht aber wurden die beiden alternativen Standorte nördlich der Strasse, die ohne Nachteile bezüglich Einordnung und Verbrauch von Fruchtfolgefläche etwas besser abschneiden als der Projektstandort, ohne nähere Prüfung verworfen (E. 4.2.2 f.). Die Standortabklärungen erweisen sich somit als mangelhaft.

Teilweise Gutheissung und Rückweisung an die Vorinstanz · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN LANDWIRTSCHAFTLICHE BAUTE LANDWIRTSCHAFTSBETRIEB MINDESTABSTAND NACHBARRECHTLICHE STREITIGKEIT SACHVERHALTSABKLÄRUNG STALL STANDORT · Rechtsnormen: · Art. 16a Abs. I RPG Art. 34 Abs. IV lit. b RPV Art. 11 USG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3