Construction Bid Price and Apprentice Training Appeal Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed issues of price evaluation and apprentice training in a construction bid. The court held that during price evaluation, actual offered prices should be compared, not the ranking of offers. A minor price difference in this case did not warrant a favorable adjustment to the score. Regarding apprentice training, the number of apprentices should be assessed relative to the total staff, and it was permissible to consider staff from a branch office that submitted a bid. The appeal was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von Baumeisterarbeiten: Preisbewertung; Lehrlingsausbildung. Bei der Preisbewertung sind die tatsächlich offerierten Preise miteinander zu vergleichen. Die Rangierung der Offerten ist dabei nicht zu berücksichtigen (E. 3.2 f.). Die sehr kleine preisliche Differenz musste sich vorliegend nicht zugunsten der Beschwerdeführerin auf die gerundete Punktzahl auswirken (E. 3.6). Beim Kriterium "Lehrlingsausbildung" sind die beschäftigten Lehrlinge ins Verhältnis zum gesamten Personalbestand zu setzen (E. 4.3), wobei vorliegend auf das Personal der Zweigniederlassung abgestellt werden durfte, die als solche ein Angebot eingereicht hatte (E. 4.5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for the evaluation of offers in public procurement.
Regulation concerning the weightings and evaluation of criteria in public procurement, specifically regarding the training of apprentices.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00117
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00117 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.06.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Baumeisterarbeiten: Preisbewertung; Lehrlingsausbildung. Bei der Preisbewertung sind die tatsächlich offerierten Preise miteinander zu vergleichen. Die Rangierung der Offerten ist dabei nicht zu berücksichtigen (E. 3.2 f.). Die sehr kleine preisliche Differenz musste sich vorliegend nicht zugunsten der Beschwerdeführerin auf die gerundete Punktzahl auswirken (E. 3.6).
Beim Kriterium "Lehrlingsausbildung" sind die beschäftigten Lehrlinge ins Verhältnis zum gesamten Personalbestand zu setzen (E. 4.3), wobei vorliegend auf das Personal der Zweigniederlassung abgestellt werden durfte, die als solche ein Angebot eingereicht hatte (E. 4.5). Abweisung. · --- · Stichworte: · GEWICHTUNG GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT LEHRLINGSAUSBILDUNG PREISBEWERTUNG PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT ZWEIGNIEDERLASSUNG · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III IVöB § 33 Abs. I SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3