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VB.2014.00104 • VG ZH VB.2014.00104 KI-generiert

Criminal Record Alone Insufficient for Pre-Deportation Detention Risk

Geschäftsnummer VB.2014.00104
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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In a case involving an order for pre-deportation detention, the court considered whether a criminal record was sufficient to presume a risk of absconding. The court held that while past offenses can indicate a disregard for authority, this alone is not enough to justify detention; other significant indicators are required. The court emphasized that assessing the risk of absconding is a prognostic evaluation that primarily falls to the detention judge, who gains a personal impression of the individual during oral proceedings. Consequently, the appeal was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Bestätigung Ausschaffungshaft (G.-Nr. GI140048-L/U) | Bei einem straffälligen Ausländer kann eher als bei einem unbescholtenen davon ausgegangen werden, er werde in Zukunft behördliche Anordnungen missachten. Bei schwereren Delikten erscheint es als zulässig, die Delinquenz als ein Indiz für eine Widersetzung gegenüber behördlichen Anordnungen zu werten. Für die Annahme des Haftgrundes von Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 4 AuG müssen aber noch andere, gewichtigere Indizien hinzukommen (E. 4.2). Die Beurteilung der Untertauchensgefahr beruht auf einer Prognose. Diese ist in erster Linie vom Haftrichter vorzunehmen und zu begründen, letzteres nicht zuletzt deshalb, da der Haftrichter den Ausländer im Rahmen der obligatorischen mündlichen Verhandlung befragt und von ihm einen persönlichen Eindruck erhält (E. 4.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Strafregister Ausschaffungshaft Rechtmässigkeit der Untersuchungshaft Prüfung des Asylgesuchs Ausschaffung trotz Verfolgungsgefahr strafrechtliche Drohung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 4 AuG
Für die Annahme des Haftgrundes von Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 4 AuG müssen aber noch andere, gewichtigere Indizien hinzukommen (E.
Art. 76 Abs. I AuG
This is a general provision related to the grounds for detention.
Art. 76 Abs. I lit. b AuG
I AuG Art. 76 Abs. I lit. b AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3
Art. 76 Abs. 1 lit. b AuG
This provision concerns the grounds for detention, specifically the risk of absconding.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 76 Abs. 1 lit. b AuG

This provision concerns the grounds for detention, specifically the risk of absconding.

Art. 76 Abs. I AuG

This is a general provision related to the grounds for detention.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00104

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00104 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.03.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Bestätigung Ausschaffungshaft (G.-Nr. GI140048-L/U) · Bei einem straffälligen Ausländer kann eher als bei einem unbescholtenen davon ausgegangen werden, er werde in Zukunft behördliche Anordnungen missachten. Bei schwereren Delikten erscheint es als zulässig, die Delinquenz als ein Indiz für eine Widersetzung gegenüber behördlichen Anordnungen zu werten.

Für die Annahme des Haftgrundes von Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 4 AuG müssen aber noch andere, gewichtigere Indizien hinzukommen (E. 4.2). Die Beurteilung der Untertauchensgefahr beruht auf einer Prognose. Diese ist in erster Linie vom Haftrichter vorzunehmen und zu begründen, letzteres nicht zuletzt deshalb, da der Haftrichter den Ausländer im Rahmen der obligatorischen mündlichen Verhandlung befragt und von ihm einen persönlichen Eindruck erhält (E. 4.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSGRENZUNGSVERFÜGUNG AUSREISEANORDNUNG AUSSCHAFFUNGSHAFT DELINQUENZ FEHLENDE KOOPERATIONSBEREITSCHAFT UNTERTAUCHENSGEFAHR WEGWEISUNGSENTSCHEID · Rechtsnormen:

· Art. 76 Abs. I AuG Art. 76 Abs. I lit. b AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3