Parental Obligation to Contribute to Juvenile Protective Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertParents are obligated to contribute to the costs of a juvenile's protective measures and observation, up to their civil maintenance obligations, according to Article 45(5) of the Juvenile Criminal Procedure Code. If the juvenile has their own income or assets, they can also be required to contribute a reasonable amount to the enforcement costs, per Article 45(6). In this case, the court found that the juvenile's assets were sufficient to cover the disputed contributions without depleting their principal, and the father's income also allowed for the ordered parental contributions, thus upholding the monthly payment for placement in a foster family and rejecting the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichMassnahmenvollzug/Kosten | Beiträge an die Massnahmevollzugskosten eines Jugendlichen. Gemäss Art. 45 Abs. 5 JStPO haben sich die Eltern an den Kosten der Schutzmassnahmen und Beobachtung eines Jugendlichen im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht zu beteiligen. Verfügt der Jugendliche selber über ein regelmässiges Erwerbseinkommen oder über Vermögen, so kann er nach Art. 45 Abs. 6 JStPO zu einem angemessenen Beitrag an die Vollzugskosten verpflichtet werden (E. 2.1.1). Da der Jugendliche über Vermögen verfügt und die strittigen Beiträge mit dem Ertrag daraus gedeckt werden können, braucht das Kindesvermögen nicht angezehrt zu werden. Die Verpflichtung des Beschwerdeführers 1 zur Bezahlung eines Beitrages von monatlich Fr. 487.- für seine Unterbringung in einer Pflegefamilie ist folglich nicht zu beanstanden (E. 3). Ebenfalls erweisen sich die angeordneten Elternbeiträge als dem Vater zumutbar, da sich bei der Gegenüberstellung von Einnahmen und Auslagen jeweils ein Überschuss ergibt (E. 4). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertEstablishes the obligation of parents to contribute to the costs of protection measures and observation of a minor within their civil law maintenance obligations.
Allows for the minor to be obligated to contribute an appropriate amount to the execution costs if they have regular earned income or assets.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00087
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00087 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.06.2014 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in Strafsachen gegen diesen Entscheid am 28.10.2014 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Massnahmenvollzug/Kosten · Beiträge an die Massnahmevollzugskosten eines Jugendlichen. Gemäss Art. 45 Abs. 5 JStPO haben sich die Eltern an den Kosten der Schutzmassnahmen und Beobachtung eines Jugendlichen im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht zu beteiligen.
Verfügt der Jugendliche selber über ein regelmässiges Erwerbseinkommen oder über Vermögen, so kann er nach Art. 45 Abs. 6 JStPO zu einem angemessenen Beitrag an die Vollzugskosten verpflichtet werden (E. 2.1.1). Da der Jugendliche über Vermögen verfügt und die strittigen Beiträge mit dem Ertrag daraus gedeckt werden können, braucht das Kindesvermögen nicht angezehrt zu werden. Die Verpflichtung des Beschwerdeführers 1 zur Bezahlung eines Beitrages von monatlich Fr. 487.- für seine Unterbringung in einer Pflegefamilie ist folglich nicht zu beanstanden (E. 3).
Ebenfalls erweisen sich die angeordneten Elternbeiträge als dem Vater zumutbar, da sich bei der Gegenüberstellung von Einnahmen und Auslagen jeweils ein Überschuss ergibt (E. 4). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG BEITRAG EXISTENZMINIMUM JUGENDLICHE/-ER MASSNAHMENVOLLZUG PFLEGEFAMILIE UNTERBRINGUNGSKOSTEN UNTERHALTSPFLICHT VOLLZUGSKOSTEN · Rechtsnormen: · Art. 45 Abs. V JStPO Art. 45 Abs. VI JStPO § 37 StJVG Art. 276 ZGB Art. 319 Abs. I ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3