Revocation of Residency Permit Due to Repeated Traffic Offenses
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the revocation of a residency permit for a foreign national who, since 1995, had accumulated numerous criminal convictions primarily related to traffic offenses. The court reasoned that the cumulative effect of these repeated offenses, demonstrating an ongoing disregard for the legal order and an unwillingness or inability to comply with the law, constituted a serious breach of public order and safety, fulfilling the grounds for revocation under the relevant foreigner law, and that the revocation was a proportionate measure.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Niederlassungsbewilligung | [Gegen den Beschwerdeführer ergingen seit 1995 im Wesentlichen wegen Strassenverkehrsdelikten zahlreiche Straferkenntnisse.] Der Widerrufsgrund eines schwerwiegenden Verstosses gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist auch bei geringer Schwere der einzelnen Verstösse dann erfüllt, wenn sich eine ausländische Person von strafrechtlichen Sanktionen nicht beeindrucken lässt und damit zeigt, dass sie auch zukünftig weder gewillt noch fähig ist, sich an die Rechtsordnung zu halten (E. 2.1). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist verhältnismässig (E. 4). Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit.
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KI-generiertThis provision is the legal basis for the revocation of the settlement permit due to a serious breach of public order and security, which justifies the final decision.
This article concerning the right to respect for private and family life was applied in assessing the proportionality of the revocation.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00081
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00081 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.03.2014 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 11.12.2014 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Gegen den Beschwerdeführer ergingen seit 1995 im Wesentlichen wegen Strassenverkehrsdelikten zahlreiche Straferkenntnisse.] Der Widerrufsgrund eines schwerwiegenden Verstosses gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist auch bei geringer Schwere der einzelnen Verstösse dann erfüllt, wenn sich eine ausländische Person von strafrechtlichen Sanktionen nicht beeindrucken lässt und damit zeigt, dass sie auch zukünftig weder gewillt noch fähig ist, sich an die Rechtsordnung zu halten (E. 2.1).
Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist verhältnismässig (E. 4). Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit. · --- · Stichworte: · STRAFFÄLLIGKEIT STRASSENVERKEHRSDELIKTE VERSTOSS GEGEN DIE ÖFFENTLICHE ORDNUNG · Rechtsnormen: · Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG Art. 8 Abs. 2 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2