Switzerland v. Individual (Violent Offenses and Expulsion)
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA court upheld the revocation of an individual's settlement permit and ordered their expulsion due to convictions for violent offenses and an over-year-long prison sentence. While acknowledging the individual's birth and upbringing in Switzerland, and thus their right to privacy under Article 8 of the ECHR, the court found the revocation proportionate given the severity of the crimes committed.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Niederlassungsbewilligung / Wegweisung | Der Beschwerdeführer wurde zu einer überjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und erfüllt damit einen Widerrufsgrund (E. 2). Als in der Schweiz geborener und hier aufgewachsener Ausländer kann der Beschwerdeführer sich auf den Schutz des Privatlebens gemäss Art. 8 Abs. 1 EMRK berufen (E. 3.3). Der Beschwerdeführer wurde mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt; angesichts der Schwere seiner Delikte ist der Widerruf der Niederlassungsbewilligung verhältnismässig (E. 4). Abweisung. Abweichende Meinung einer Minderheit der Kammer und des Gerichtsschreibers.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a ground for the revocation of the settlement permit due to criminal convictions.
Cited as a basis for the protection of private life, which is relevant to the proportionality assessment.
Cited as a basis for assessing the proportionality of revoking the settlement permit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00068
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00068 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.03.2014 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 02.12.2014 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung / Wegweisung · Der Beschwerdeführer wurde zu einer überjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und erfüllt damit einen Widerrufsgrund (E. 2).
Als in der Schweiz geborener und hier aufgewachsener Ausländer kann der Beschwerdeführer sich auf den Schutz des Privatlebens gemäss Art. 8 Abs. 1 EMRK berufen (E. 3.3). Der Beschwerdeführer wurde mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt; angesichts der Schwere seiner Delikte ist der Widerruf der Niederlassungsbewilligung verhältnismässig (E. 4). Abweisung. Abweichende Meinung einer Minderheit der Kammer und des Gerichtsschreibers. · --- · Stichworte: · GEWALTDELIKT STRAFFÄLLIGKEIT WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG ZWEITE GENERATION · Rechtsnormen:
· Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG Art. 63 Abs. 2 AuG Art. 8 Abs. 1 EMRK Art. 8 Abs. 2 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2