Flotation Funds in Youth Home Contributions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA previous system change in calculating cantonal contributions for recognized private youth homes resulted in the accumulation of funds in fluctuation reserves. The court found that the legislator had the authority to determine how these accumulated funds should be considered when processing new contribution requests, regardless of whether the funds originated from state contributions or the youth home's own earnings. The court upheld that the legal basis for considering the financial situation of a recipient, including fluctuation funds, in future state contributions is found in regulatory law, and this does not violate the principle of legality.
Legislator-Regeste
AmtlichKantonsbeiträge | Die einstmalige Systemumstellung in der Berechnung der Kantonsbeiträge für anerkannte private Träger von Jugendheimen führte bei (einzelnen) Trägerschaften in den letzten Jahren zur Äufnung von Mitteln in sogenannten Schwankungsfonds. Gesetz- und Verordnunggeber stand es frei, nach dem neuerlichen Systemwechsel festzulegen, wie es die akkumulierten Gelder bzw. die Mittel in den Schwankungsfonds bei der Behandlung neuer Beitragsgesuche zu berücksichtigen gilt. Ob die geäufneten Gelder ursprünglich Staatsbeiträge darstellten oder durch Eigenleistungen eines Jugendheims generiert wurden, spielt dabei keine Rolle (E. 3). Die gesetzlichen Grundlagen, wonach die finanzielle Situation eines Beitragsempfängers im Allgemeinen und die Gelder des Schwankungsfonds im Besonderen bei der Ausrichtung zukünftiger Staatsbeiträge berücksichtigt werden, finden sich im Verordnungsrecht. Eine Verletzung des Legalitätsprinzips, insbesondere ein Verstoss gegen das Erfordernis der Gesetzesform, ist dabei nicht ersichtlich (E. 4). Abweisung
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a legal basis for the consideration of the financial situation of a recipient when granting future state contributions.
Cited as a legal basis for the consideration of the financial situation of a recipient, specifically funds in fluctuation reserves, when granting future state contributions.
Cited in relation to the principle of legality and the requirement of a legal basis.
Cited as a legal basis for the consideration of the financial situation of a recipient when granting future state contributions.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2014.00037
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214248&W10_KEY=13317094&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2014.00037 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.06.2014 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Kantonsbeiträge · Die einstmalige Systemumstellung in der Berechnung der Kantonsbeiträge für anerkannte private Träger von Jugendheimen führte bei (einzelnen) Trägerschaften in den letzten Jahren zur Äufnung von Mitteln in sogenannten Schwankungsfonds. Gesetz- und Verordnunggeber stand es frei, nach dem neuerlichen Systemwechsel festzulegen, wie es die akkumulierten Gelder bzw. die Mittel in den Schwankungsfonds bei der Behandlung neuer Beitragsgesuche zu berücksichtigen gilt.
Ob die geäufneten Gelder ursprünglich Staatsbeiträge darstellten oder durch Eigenleistungen eines Jugendheims generiert wurden, spielt dabei keine Rolle (E. 3). Die gesetzlichen Grundlagen, wonach die finanzielle Situation eines Beitragsempfängers im Allgemeinen und die Gelder des Schwankungsfonds im Besonderen bei der Ausrichtung zukünftiger Staatsbeiträge berücksichtigt werden, finden sich im Verordnungsrecht. Eine Verletzung des Legalitätsprinzips, insbesondere ein Verstoss gegen das Erfordernis der Gesetzesform, ist dabei nicht ersichtlich (E. 4).
Abweisung · --- · Stichworte: · GESETZESVORBEHALT LEGALITÄTSPRINZIP STAATSBEITRAG VERORDNUNGSRECHT · Rechtsnormen: · § 7 Abs. 2 JugendheimeG § 18 Abs. 1 JugendheimeV Art. 38 Abs. 1 KV § 9 lit. c StaatsbeitragsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2