Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2013.00826 • VG ZH VB.2013.00826 KI-generiert

Abuse of Process: Extension Refused

Geschäftsnummer VB.2013.00826
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a decision to refuse an extension of the departure deadline for an individual who had been obligated to leave the country for years and had taken no steps to comply. The court found that the request for an extension was an abuse of process, solely intended to prolong the individual's stay in the country, and therefore dismissed the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Wegweisung; Ausreisefrist | Ausreisefrist Der Bf ist seit Jahren zur Ausreise aus der Schweiz verpflichtet, ohne dass er in dieser Zeit Schritte irgendwelcher Art unternommen hätte, um das Land weisungsgemäss zu verlassen. Mit dem Gesuch um Erstreckung der Ausreisefrist bezweckt er einzig, seinen Aufenthalt um jeden Preis zu verlängern. Abweisung, soweit Eintreten.

Schlagwörter

KI-generiert
Verfahrensmissbrauch Ausreisefrist verspätetes Fristerstreckungsgesuch Verlängerung der Untersuchungshaft Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung illegale Ausreise

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 64d Abs. I AuG
This provision is cited as the legal basis for the decision regarding the extension of the departure period.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 64d Abs. I AuG

This provision is cited as the legal basis for the decision regarding the extension of the departure period.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00826

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00826 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.02.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wegweisung; Ausreisefrist · Ausreisefrist Der Bf ist seit Jahren zur Ausreise aus der Schweiz verpflichtet, ohne dass er in dieser Zeit Schritte irgendwelcher Art unternommen hätte, um das Land weisungsgemäss zu verlassen. Mit dem Gesuch um Erstreckung der Ausreisefrist bezweckt er einzig, seinen Aufenthalt um jeden Preis zu verlängern. Abweisung, soweit Eintreten. · --- · Stichworte: · AUSREISEFRIST RECHTSMISSBRAUCH · Rechtsnormen: · Art. 64d Abs. I AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4