Procurement Price Formula Validity and Street Sweeper Tender
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the procurement of a street sweeping machine and the validity of the price evaluation formula used. The court found the initial price formula, which lacked a defined price range, to be inadmissible because it failed to adequately account for the price criterion's weight. The court upheld an alternative price formula commonly used in practice, but stipulated that if a price range is introduced retrospectively, a more rigorous justification is required. Furthermore, the court clarified that a procurement authority is not obligated to assign the highest score to the cheapest bid and the lowest to the most expensive; the appropriate range depends on the specific procurement. The appeal was allowed.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Beschaffung einer Strassenkehrmaschine: Preisbewertung (Bestätigung der Rechtsprechung). Die von der Vergabestelle verwendete Preisformel ohne festgelegte Preisspanne ist unzulässig, da sie dem Gewicht des Preiskriteriums nicht Rechnung trägt (E. 6.3). Trotz gewisser Nachteile erweist sich die nach der Praxis stattdessen anzuwendende Preisformel als zulässig. Bei einer nachträglichen Wahl der Preisspanne sind allerdings höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen (E. 6.4.1). Die Vergabebehörde ist dabei nicht gehalten, dem preislich günstigsten Angebot stets die Bestnote und dem teuersten Angebot die schlechteste Note zu geben. Die realistische Bandbreite ist von der infrage stehenden Beschaffung abhängig (E. 6.4.2). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the context of the decision's subject matter ('Submission') and appears to be the legal basis for the ruling regarding the price evaluation in public procurement.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00824
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00824 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.04.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Beschaffung einer Strassenkehrmaschine: Preisbewertung (Bestätigung der Rechtsprechung). Die von der Vergabestelle verwendete Preisformel ohne festgelegte Preisspanne ist unzulässig, da sie dem Gewicht des Preiskriteriums nicht Rechnung trägt (E. 6.3). Trotz gewisser Nachteile erweist sich die nach der Praxis stattdessen anzuwendende Preisformel als zulässig. Bei einer nachträglichen Wahl der Preisspanne sind allerdings höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen (E. 6.4.1). Die Vergabebehörde ist dabei nicht gehalten, dem preislich günstigsten Angebot stets die Bestnote und dem teuersten Angebot die schlechteste Note zu geben. Die realistische Bandbreite ist von der infrage stehenden Beschaffung abhängig (E. 6.4.2).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · BANDBREITE BEKANNTGABE FORMELL NACHVOLLZIEHBARKEIT PREISBEWERTUNG PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZ · Rechtsnormen: · § 33 Abs. I SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3