Refusal of Residency Permit Due to Social Assistance Dependency
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the refusal of a residency permit based on family reunification because the claim to such reunification was extinguished due to dependency on social assistance. The court reasoned that this extinguishment occurs when there is a concrete danger of continued and significant welfare dependency, requiring consideration of the actual realizable income of both spouses against the subsistence needs of the entire family, meaning any asserted supplementary income must be concretely substantiated with a degree of probability extending beyond a short term, a standard applicable even when assessing claims under the right to respect for private and family life.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung (Familiennachzug) | Erlöschen des Anspruchs auf Familiennachzug wegen Sozialhilfeabhängigkeit Der Widerrufsgrund der Sozialhilfeabhängigkeit ist erfüllt, wenn konkret die Gefahr einer fortgesetzten und erheblichen Fürsorgeabhängigkeit besteht. Dabei ist auf das Erwerbseinkommen beider Ehegatten abzustellen; dementsprechend ist der Unterhaltsbedarf der ganzen Familie zu berücksichtigen. Das Einkommen des Angehörigen, der an die Lebenshaltungskosten der Familie beitragen soll, ist daran zu messen, ob und in welchem Umfang es tatsächlich realisierbar ist. In diesem Sinn müssen die Erwerbsmöglichkeit und das damit verbundene Zusatzeinkommen konkret belegt und mit gewisser Wahrscheinlichkeit sowie auf mehr als nur kurze Frist erhärtet sein, um Berücksichtigung zu finden. Diese Kriterien sind auch in Bezug auf den Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung nach Art. 8 EMRK einschlägig (E. 4.1). Abweisung.
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KI-generiertThis article serves as the main ground for the dismissal of the appeal concerning the termination of the right to a residence permit due to social assistance dependency.
Cited in relation to the grounds for the decision concerning family reunification.
Cited in relation to the grounds for the decision concerning family reunification.
Cited generally regarding the grounds for the decision.
Cited as relevant criteria concerning the right to a residence permit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00769
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00769 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.03.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Familiennachzug) · Erlöschen des Anspruchs auf Familiennachzug wegen Sozialhilfeabhängigkeit Der Widerrufsgrund der Sozialhilfeabhängigkeit ist erfüllt, wenn konkret die Gefahr einer fortgesetzten und erheblichen Fürsorgeabhängigkeit besteht. Dabei ist auf das Erwerbseinkommen beider Ehegatten abzustellen; dementsprechend ist der Unterhaltsbedarf der ganzen Familie zu berücksichtigen.
Das Einkommen des Angehörigen, der an die Lebenshaltungskosten der Familie beitragen soll, ist daran zu messen, ob und in welchem Umfang es tatsächlich realisierbar ist. In diesem Sinn müssen die Erwerbsmöglichkeit und das damit verbundene Zusatzeinkommen konkret belegt und mit gewisser Wahrscheinlichkeit sowie auf mehr als nur kurze Frist erhärtet sein, um Berücksichtigung zu finden. Diese Kriterien sind auch in Bezug auf den Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung nach Art. 8 EMRK einschlägig (E. 4.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · ERLÖSCHEN ERWERBSMÖGLICHKEIT FAMILIENNACHZUG FÜRSORGEABHÄNGIGKEIT SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT SUBSTANTIIERUNGSPFLICHT · Rechtsnormen:
· Art. 43 Abs. 1 AuG Art. 51 Abs. 2 lit. b AuG Art. 62 AuG Art. 62 lit. e AuG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3