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VB.2013.00734 • VG ZH VB.2013.00734 KI-generiert

Administrative Appeal Acknowledgment Following Neighbor Settlement and Fee Adjustment

Geschäftsnummer VB.2013.00734
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court addressed an appeal concerning a building permit where the appealing neighbors reached a settlement based on the initial permit, leading to the appellant acknowledging the appeal. The court ruled that in neighborly disputes where parties reach an agreement following the first-instance building permit decision, the administrative court must accept the acknowledgment of the appeal. Furthermore, considering that the court had already prepared a reasoned judgment, the final court fee was adjusted to account for the effort expended prior to the settlement.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung. Abschreibung des Verfahrens infolge Anerkennung der Beschwerde. Wenn es sich – wie vorliegend – um eine nachbarrechtliche Streitigkeit handelt und die Nachbarn auf der Basis der erstinstanzlichen Baubewilligung eine Einigung finden, ist eine Beschwerdeanerkennung zulässig und vom Verwaltungsgericht zu beachten (E. 1). Dem Umstand, dass bereits ein begründetes Urteil des Verwaltungsgerichts zum Versand bereit war, ist bei der Festlegung der Gerichtsgebühr Rechnung zu tragen (E. 2.). Abschreibung infolge Anerkennung.

Schlagwörter

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Verwaltungsgebühr Baubewilligung Lastenbereinigung Gesuch an eine Behörde Baubusse Nutzungsplanrevision

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 64 BGG

This provision, which governs cost allocation, is cited in the final orders (Order 3).

Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision, which governs the allocation of court fees, is cited in the final orders (Order 2).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00734

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00734 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.06.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung. Abschreibung des Verfahrens infolge Anerkennung der Beschwerde. Wenn es sich – wie vorliegend – um eine nachbarrechtliche Streitigkeit handelt und die Nachbarn auf der Basis der erstinstanzlichen Baubewilligung eine Einigung finden, ist eine Beschwerdeanerkennung zulässig und vom Verwaltungsgericht zu beachten (E. 1). Dem Umstand, dass bereits ein begründetes Urteil des Verwaltungsgerichts zum Versand bereit war, ist bei der Festlegung der Gerichtsgebühr Rechnung zu tragen (E. 2.).

Abschreibung infolge Anerkennung. · --- · Stichworte: · ANERKENNUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BESCHWERDEANERKENNUNG VEREINBARUNG VERFAHREN VERGLEICH ZUSTELLUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4