Residence Permit Denied for Unmarried Couple Lacking Marriage-Like Stability
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA foreign national sought a residence permit based on an unmarried relationship with a Swiss citizen. The court held that such relationships generally do not grant a right to residency unless they are long-standing, stable, and comparable to a marriage, or if an imminent wedding is evident. Since these conditions were not met, the application was denied.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthalts-/Niederlassungsbewilligung | Eine nichteheliche Beziehung zu einer Schweizerin vermag einem ausländischen Staatsangehörigen in der Regel keinen Aufenthaltsanspruch zu vermitteln. Ein solcher ist dem Ausländer bloss dann zuzuerkennen, wenn die Beziehung in Form eines gefestigten Konkubinats über lange Zeit andauert und effektiv gelebt wird oder sofern konkrete Indizien auf eine unmittelbar bevorstehende Hochzeit hindeuten. Die Beziehung der Konkubinatspartner muss dabei hinsichtlich ihrer Art und Stabilität einer ehelichen Verbindung gleichkommen (E. 2.3). Abweisung.
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KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for the rejection of the application for a residence permit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00673
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00673 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.12.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 11.02.2014 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung · Eine nichteheliche Beziehung zu einer Schweizerin vermag einem ausländischen Staatsangehörigen in der Regel keinen Aufenthaltsanspruch zu vermitteln. Ein solcher ist dem Ausländer bloss dann zuzuerkennen, wenn die Beziehung in Form eines gefestigten Konkubinats über lange Zeit andauert und effektiv gelebt wird oder sofern konkrete Indizien auf eine unmittelbar bevorstehende Hochzeit hindeuten.
Die Beziehung der Konkubinatspartner muss dabei hinsichtlich ihrer Art und Stabilität einer ehelichen Verbindung gleichkommen (E. 2.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BESCHLEUNIGUNGSGEBOT EHEDAUER EHETHERAPIE RÜCKWIRKUNG · Rechtsnormen: · Art. 7 Abs. I ANAG Art. 42 Abs. I AuG Art. 49 AuG Art. 50 Abs. I lit. a AuG Art. 90 lit. a AuG Art. 126 Abs. I AuG Art. 8 Abs. I EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3