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VB.2013.00661 • VG ZH VB.2013.00661 KI-generiert

Building Permit Denial for Terraced Houses Upheld

Geschäftsnummer VB.2013.00661
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld a decision denying a building permit for the demolition of existing structures and the construction of three terraced houses. The applicant sought to deviate from the required street setback in a core zone, arguing it would enhance the visual character of the area. The court found that the applicant failed to demonstrate how the lower authority's decision, which found the proposed building corner on the street boundary did not improve the local appearance, violated the law, and therefore dismissed the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Bewilligung für den Abbruch bestehender Gebäude und den Neubau von drei Reiheneinfamilienhäusern: Unterschreitung des Strassenabstands in der Kernzone; Ortsbildschutz. Aus dem Beschwerdeantrag geht nicht hervor, wie das Dispositiv des angefochtenen Entscheids abgeändert werden soll. Aus der Begründung ergibt sich jedoch, dass die Beschwerdeführerin die Wiederherstellung der Baubewilligung anstrebt (E. 1.1). Das Baurekursgericht brauchte sich vorliegend bei der Anwendung der massgeblichen kommunalen Vorschrift betreffend die Unterschreitung des Strassenabstands keine besondere Zurückhaltung aufzuerlegen (E. 3.2). Die nachgeschobene Begründung der Baubehörde vermag nicht zu überzeugen. Die Beschwerdeführerin versucht, die Abdrehung der der Strasse zugewandten Fassade zu rechtfertigen, statt darzulegen, inwiefern der Entscheid der Vorinstanz, die Setzung der Gebäudeecke auf die Strassengrenze stelle keine Bereicherung des Ortsbilds dar, rechtsverletzend sein soll (E. 3.5 f.). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung Rahmenbeschluss Wohnungsrecht Verfassung Bauzone öffentlich-rechtliches Bauverbot

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 77 Abs. I KV

This provision relates to the cantonal constitution and likely formed the basis for the court's decision regarding the legal framework applicable to the case.

§ 20 Abs. I VRG

This provision from the cantonal administrative procedure law likely deals with procedural aspects of administrative decisions, which would have been applied in reaching the final order.

§ 54 Abs. I VRG

This provision from the cantonal administrative procedure law likely addresses the scope of review or the grounds for appeal, influencing the court's final decision.

§ 56 VRG

This provision from the cantonal administrative procedure law likely pertains to the costs of administrative proceedings or the decision-making process, relevant to the court's final orders.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00661

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00661 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.01.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Bewilligung für den Abbruch bestehender Gebäude und den Neubau von drei Reiheneinfamilienhäusern: Unterschreitung des Strassenabstands in der Kernzone; Ortsbildschutz. Aus dem Beschwerdeantrag geht nicht hervor, wie das Dispositiv des angefochtenen Entscheids abgeändert werden soll.

Aus der Begründung ergibt sich jedoch, dass die Beschwerdeführerin die Wiederherstellung der Baubewilligung anstrebt (E. 1.1). Das Baurekursgericht brauchte sich vorliegend bei der Anwendung der massgeblichen kommunalen Vorschrift betreffend die Unterschreitung des Strassenabstands keine besondere Zurückhaltung aufzuerlegen (E. 3.2). Die nachgeschobene Begründung der Baubehörde vermag nicht zu überzeugen. Die Beschwerdeführerin versucht, die Abdrehung der der Strasse zugewandten Fassade zu rechtfertigen, statt darzulegen, inwiefern der Entscheid der Vorinstanz, die Setzung der Gebäudeecke auf die Strassengrenze stelle keine Bereicherung des Ortsbilds dar, rechtsverletzend sein soll (E. 3.5 f.).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ANTRAG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN ERMESSENSSPIELRAUM KERNZONE ORTSBILD STRASSENABSTAND · Rechtsnormen: · Art. 77 Abs. I KV § 20 Abs. I VRG § 54 Abs. I VRG § 56 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3