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VB.2013.00642 • VG ZH VB.2013.00642 KI-generiert

Building Permits and Plan Deficiencies Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2013.00642
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled on an application for building permits for single-family and multi-family homes, addressing issues with the submitted plans and building dimensions. The court found that the lower instance correctly concluded that the submitted plans were obviously deficient, making it impossible to conclusively review the building height and excavation issues. However, the lower instance failed in its duty to explain its reasoning regarding the possibility of remedying the building length violation through a supplementary condition. The appeal was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung für ein Ein- und ein Mehrfamilienhaus: Massgebliches Terrain; Möglichkeit einer nebenbestimmungsweisen Heilung eines Mangels. Die Vorinstanz ging zwar nicht auf den Umstand ein, dass in den fraglichen Plänen – zumindest zum Teil – auch das tatsächlich massgebliche Terrain eingezeichnet war (E. 2.4). Die Mangelhaftigkeit der Pläne ist jedoch offensichtlich (E. 2.5). Die Vorinstanz kam daher im Ergebnis zu Recht zum Schluss, die Rügen betreffend die Gebäudehöhe und die Abgrabungen könnten anhand dieser Pläne nicht schlüssig überprüft werden (E. 2.6). In Bezug auf die Möglichkeit, der Überschreitung der Gebäudelänge mit einer Nebenbestimmung Rechnung zu tragen, verletzte die Vorinstanz ihre Begründungspflicht (E. 3.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Auflage der Baubewilligung Bauplan Überschreitung der Gebäudehöhe Planauflage Ausnahmebewilligung bei der Baubewilligung städtebauliche Vorschrift

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 321 Abs. I PBG
This provision likely pertains to the general legal framework governing building permits and administrative procedures in the canton of Zurich, applied in this case to the specific subject of building permits.
§ 5 Abs. I ABauV
This provision likely relates to the specifics of building regulations or ordinances, which were applied in the context of the building permit application.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 321 Abs. I PBG

This provision likely pertains to the general legal framework governing building permits and administrative procedures in the canton of Zurich, applied in this case to the specific subject of building permits.

§ 5 Abs. I ABauV

This provision likely relates to the specifics of building regulations or ordinances, which were applied in the context of the building permit application.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00642

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00642 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.06.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für ein Ein- und ein Mehrfamilienhaus: Massgebliches Terrain; Möglichkeit einer nebenbestimmungsweisen Heilung eines Mangels. Die Vorinstanz ging zwar nicht auf den Umstand ein, dass in den fraglichen Plänen – zumindest zum Teil – auch das tatsächlich massgebliche Terrain eingezeichnet war (E. 2.4). Die Mangelhaftigkeit der Pläne ist jedoch offensichtlich (E. 2.5). Die Vorinstanz kam daher im Ergebnis zu Recht zum Schluss, die Rügen betreffend die Gebäudehöhe und die Abgrabungen könnten anhand dieser Pläne nicht schlüssig überprüft werden (E. 2.6).

In Bezug auf die Möglichkeit, der Überschreitung der Gebäudelänge mit einer Nebenbestimmung Rechnung zu tragen, verletzte die Vorinstanz ihre Begründungspflicht (E. 3.2).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ABGRABUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN GEBÄUDEHÖHE GEBÄUDELÄNGE GEWACHSENER BODEN NEBENBESTIMMUNG PLÄNE PLANUNTERLAGEN UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ · Rechtsnormen: · § 5 Abs. I ABauV § 321 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3