Building Permits and Plan Deficiencies Appeal Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled on an application for building permits for single-family and multi-family homes, addressing issues with the submitted plans and building dimensions. The court found that the lower instance correctly concluded that the submitted plans were obviously deficient, making it impossible to conclusively review the building height and excavation issues. However, the lower instance failed in its duty to explain its reasoning regarding the possibility of remedying the building length violation through a supplementary condition. The appeal was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Baubewilligung für ein Ein- und ein Mehrfamilienhaus: Massgebliches Terrain; Möglichkeit einer nebenbestimmungsweisen Heilung eines Mangels. Die Vorinstanz ging zwar nicht auf den Umstand ein, dass in den fraglichen Plänen – zumindest zum Teil – auch das tatsächlich massgebliche Terrain eingezeichnet war (E. 2.4). Die Mangelhaftigkeit der Pläne ist jedoch offensichtlich (E. 2.5). Die Vorinstanz kam daher im Ergebnis zu Recht zum Schluss, die Rügen betreffend die Gebäudehöhe und die Abgrabungen könnten anhand dieser Pläne nicht schlüssig überprüft werden (E. 2.6). In Bezug auf die Möglichkeit, der Überschreitung der Gebäudelänge mit einer Nebenbestimmung Rechnung zu tragen, verletzte die Vorinstanz ihre Begründungspflicht (E. 3.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely pertains to the general legal framework governing building permits and administrative procedures in the canton of Zurich, applied in this case to the specific subject of building permits.
This provision likely relates to the specifics of building regulations or ordinances, which were applied in the context of the building permit application.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00642
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00642 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.06.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für ein Ein- und ein Mehrfamilienhaus: Massgebliches Terrain; Möglichkeit einer nebenbestimmungsweisen Heilung eines Mangels. Die Vorinstanz ging zwar nicht auf den Umstand ein, dass in den fraglichen Plänen – zumindest zum Teil – auch das tatsächlich massgebliche Terrain eingezeichnet war (E. 2.4). Die Mangelhaftigkeit der Pläne ist jedoch offensichtlich (E. 2.5). Die Vorinstanz kam daher im Ergebnis zu Recht zum Schluss, die Rügen betreffend die Gebäudehöhe und die Abgrabungen könnten anhand dieser Pläne nicht schlüssig überprüft werden (E. 2.6).
In Bezug auf die Möglichkeit, der Überschreitung der Gebäudelänge mit einer Nebenbestimmung Rechnung zu tragen, verletzte die Vorinstanz ihre Begründungspflicht (E. 3.2).
Abweisung. · --- · Stichworte: · ABGRABUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN GEBÄUDEHÖHE GEBÄUDELÄNGE GEWACHSENER BODEN NEBENBESTIMMUNG PLÄNE PLANUNTERLAGEN UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ · Rechtsnormen: · § 5 Abs. I ABauV § 321 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3