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VB.2013.00626 • VG ZH VB.2013.00626 KI-generiert

Parking Enforcement Officer Dismissed for Repeated Traffic Violations and Abuse of Position

Geschäftsnummer VB.2013.00626
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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An officer, entrusted with enforcing parking regulations, repeatedly violated those same rules over an extended period, allegedly leveraging their position to avoid ticketing through tacit cooperation with traffic enforcement staff, leading to the employer terminating the employment relationship without notice on the grounds of serious misconduct. The court upheld the summary dismissal, reasoning that the officer's repeated breaches of the rules they were sworn to uphold, especially given the high level of trust and responsibility associated with the role, profoundly damaged the necessary mutual confidence, rendering continued employment, even for the duration of a notice period, unacceptable due to the need to counter the appearance of internal favoritism and unequal application of the law.

Legislator-Regeste

Amtlich

fristlose Auflösung des Anstellungsverhältnisses | [Fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund] Der Beschwerdeführer war als vereidigter Polizist in einer mit grosser Verantwortung verbundenen Stellung und hat sich wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg über Regeln (Parkierungsvorschriften) hinweggesetzt, für deren Durchsetzung er aufgrund seiner beruflichen Funktion zu sorgen und die er Dritten gegenüber zu verteidigen hatte. Er hat seine berufliche Position zumindest dahingehend ausgenutzt, dass ihn der für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständige Mitarbeiter in wenigstens stillschweigendem Zusammenwirken mit ihm über Jahre hinweg für sein Fehlverhalten nicht büsste. In dieser Situation erweist sich die fristlose Kündigung als adäquates Mittel, um dem Anschein zu begegnen, innerhalb der Polizei würden gegenseitige Begünstigung zugelassen sowie das Recht ungleich angewendet. Eine Weiterbeschäftigung des Beschwerdeführers auch nur während der ordentlichen Kündigungsfrist durfte die Arbeitgeberin deshalb als unzumutbar betrachten (E. 4.1 f.). Die Verfehlungen des Beschwerdeführers wiegen angesichts seiner beruflichen Funktion und der damit verbundenen besonderen Vertrauens- und Verantwortungsposition sehr schwer und eigneten sich auch bei einem bislang ungetrübten Verhältnis der Parteien, das gegenseitige Vertrauen tiefgreifend zu erschüttern (E. 4.3 Abs. 1). Vorliegend kann das Verhältnis zwischen den Parteien überdies nicht als ungetrübt gelten (E. 4.3 Abs. 2 f.). Abweisung.

Schlagwörter

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Parkverstoss Vollstreckung schwere Verfehlungen Polizeibeamter Kündigung von Staatspersonal Einstellung des Strassenverkehrsverfahrens

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 72 Abs. I GemeindeG
This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.
§ 72 Abs. II GemeindeG
This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.
§ 22 Abs. I PG
This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.
§ 22 Abs. II PG
This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.
§ 22 Abs. IV PG
This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 72 Abs. I GemeindeG

This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.

§ 72 Abs. II GemeindeG

This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.

§ 22 Abs. I PG

This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.

§ 22 Abs. II PG

This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.

§ 22 Abs. IV PG

This provision was cited as part of the legal basis for the decision regarding the termination of employment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00626

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00626 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.01.2014 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 26.06.2014 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · fristlose Auflösung des Anstellungsverhältnisses · [Fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund] Der Beschwerdeführer war als vereidigter Polizist in einer mit grosser Verantwortung verbundenen Stellung und hat sich wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg über Regeln (Parkierungsvorschriften) hinweggesetzt, für deren Durchsetzung er aufgrund seiner beruflichen Funktion zu sorgen und die er Dritten gegenüber zu verteidigen hatte.

Er hat seine berufliche Position zumindest dahingehend ausgenutzt, dass ihn der für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständige Mitarbeiter in wenigstens stillschweigendem Zusammenwirken mit ihm über Jahre hinweg für sein Fehlverhalten nicht büsste. In dieser Situation erweist sich die fristlose Kündigung als adäquates Mittel, um dem Anschein zu begegnen, innerhalb der Polizei würden gegenseitige Begünstigung zugelassen sowie das Recht ungleich angewendet. Eine Weiterbeschäftigung des Beschwerdeführers auch nur während der ordentlichen Kündigungsfrist durfte die Arbeitgeberin deshalb als unzumutbar betrachten (E. 4.1 f.).

Die Verfehlungen des Beschwerdeführers wiegen angesichts seiner beruflichen Funktion und der damit verbundenen besonderen Vertrauens- und Verantwortungsposition sehr schwer und eigneten sich auch bei einem bislang ungetrübten Verhältnis der Parteien, das gegenseitige Vertrauen tiefgreifend zu erschüttern (E. 4.3 Abs. 1). Vorliegend kann das Verhältnis zwischen den Parteien überdies nicht als ungetrübt gelten (E. 4.3 Abs. 2 f.).

Abweisung. · --- · Stichworte: · FRISTLOSE ENTLASSUNG FRISTLOSE KÜNDIGUNG WICHTIGE GRÜNDE WICHTIGER GRUND · Rechtsnormen: · § 72 Abs. I GemeindeG § 72 Abs. II GemeindeG § 22 Abs. I PG § 22 Abs. II PG § 22 Abs. IV PG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3