Highway Speeding: License Withdrawal Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld a warning withdrawal of a driver's license for exceeding the highway speed limit by 37 km/h. The court reasoned that such a significant speed violation, absent exceptional circumstances, constitutes a serious offense. The driver's claims of not seeing the speed limit sign or encountering favorable road conditions were not considered exceptional circumstances, nor was the argument that the speed limit was not objectively justified, as the court found the limit to be reasonable in this instance.
Legislator-Regeste
AmtlichFührerausweisentzug | Warnungsentzug. Geschwindigkeitsüberschreitung: Verhältnismässigkeit. Ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 37 km/h ist grundsätzlich ungeachtet der konkreten Umstände als schwere Widerhandlung zu qualifizieren (E. 6.1). Besonderen Umständen ist allerdings Rechnung zu tragen (E. 6.2). Die Behauptung, die massgebliche Signalisation übersehen zu haben, kann keine solchen Umstände begründen. Dasselbe gilt für das Vorliegen günstiger Verhältnisse (E. 6.3). Besondere Umstände könnten allenfalls bejaht werden, wenn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit objektiv klar nicht gerechtfertigt werden könnte. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall (E. 6.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a basis for the warning revocation of the driver's license due to speeding.
Cited as a basis for the warning revocation of the driver's license due to speeding.
Cited as a basis for the warning revocation of the driver's license due to speeding.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00622
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00622 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.11.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Warnungsentzug. Geschwindigkeitsüberschreitung: Verhältnismässigkeit. Ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 37 km/h ist grundsätzlich ungeachtet der konkreten Umstände als schwere Widerhandlung zu qualifizieren (E. 6.1).
Besonderen Umständen ist allerdings Rechnung zu tragen (E. 6.2). Die Behauptung, die massgebliche Signalisation übersehen zu haben, kann keine solchen Umstände begründen. Dasselbe gilt für das Vorliegen günstiger Verhältnisse (E. 6.3). Besondere Umstände könnten allenfalls bejaht werden, wenn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit objektiv klar nicht gerechtfertigt werden könnte. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall (E. 6.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUTOBAHN BESONDERE UMSTÄNDE GEFÄHRDUNG GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG RECHTSGLEICHHEIT SCHEMATISIERUNG STRASSENVERKEHRSRECHT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERSCHULDEN WARNUNGSENTZUG · Rechtsnormen:
· Art. 16c Abs. I lit. a SVG Art. 16c Abs. I lit. c SVG Art. 16c Abs. II lit. a SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3