Public Tender Recurrent Cost Exclusion Invalidated
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a public tender for an alert system, the awarding authority requested both one-time and five-year recurring costs but excluded the recurring costs from the evaluation because the submissions were allegedly incomparable, a decision challenged on the grounds of the principle of legitimate expectation, as bidders could not foresee that only initial costs would be considered. The court found the authority's reasoning for excluding recurring costs unconvincing and required their inclusion, necessitating a recalculation of the bids which resulted in the appellant surpassing the co-party, further scrutinizing the authority's evaluation model where price consistently held a 50% weight without a defined price range, ultimately leading to the granting of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe einer Amok-Alarmierung: Preisbewertung. Die Vergabestelle verlangte die Angabe der einmaligen Kosten sowie der wiederkehrenden Kosten über fünf Jahre (E. 5.1), verzichtete jedoch bei der Bewertung der Angebote auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten, da die Angebote diesbezüglich nicht vergleichbar gewesen seien (E. 5.3). Zuschlagskriterien sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Für die Anbieter war nicht voraussehbar, dass nur die einmaligen Kosten relevant sein würden (E. 5.4). Die von der Vergabestelle vorgebrachte Begründung für den Verzicht auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten überzeugt nicht (E. 5.5). Die wiederkehrenden Kosten sind daher einzubeziehen, was eine Bereinigung der Angebote voraussetzt. Die so vorgenommene Bewertung führt dazu, dass die Beschwerdeführerin die Mitbeteiligte überholt (E. 5.6). Grundsätzliche Überlegungen zur von der Vergabestelle angewandten Beurteilungsmodell, das zur Folge hat, dass der Preis immer ein Gewicht von 50 % erhält, ohne dass eine Preisspanne definiert ist (E. 6). Gutheissung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision is listed among the legal norms applied in the decision, likely forming the basis for the review of the procurement process.
This provision is listed among the legal norms applied in the decision, likely concerning the evaluation criteria.
This provision is listed among the legal norms applied in the decision, likely related to the pricing or cost evaluation.
This provision is listed among the legal norms applied in the decision, likely pertaining to the weighting or application of evaluation criteria.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00600
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00600 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.12.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe einer Amok-Alarmierung: Preisbewertung. Die Vergabestelle verlangte die Angabe der einmaligen Kosten sowie der wiederkehrenden Kosten über fünf Jahre (E. 5.1), verzichtete jedoch bei der Bewertung der Angebote auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten, da die Angebote diesbezüglich nicht vergleichbar gewesen seien (E. 5.3).
Zuschlagskriterien sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Für die Anbieter war nicht voraussehbar, dass nur die einmaligen Kosten relevant sein würden (E. 5.4). Die von der Vergabestelle vorgebrachte Begründung für den Verzicht auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten überzeugt nicht (E. 5.5). Die wiederkehrenden Kosten sind daher einzubeziehen, was eine Bereinigung der Angebote voraussetzt. Die so vorgenommene Bewertung führt dazu, dass die Beschwerdeführerin die Mitbeteiligte überholt (E. 5.6). Grundsätzliche Überlegungen zur von der Vergabestelle angewandten Beurteilungsmodell, das zur Folge hat, dass der Preis immer ein Gewicht von 50 % erhält, ohne dass eine Preisspanne definiert ist (E. 6).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEREINIGUNG EINLADUNGSVERFAHREN GESAMTKOSTEN GEWICHTUNG PREISBEWERTUNG PREIS-LEISTUNGS-VERHÄLTNIS PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT VERTRAUENSPRINZIP WIEDERKEHRENDE KOSTEN · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III lit. d IVöB § 28 lit. h SubmV § 29 Abs. II SubmV § 30 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3