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VB.2013.00599 • VG ZH VB.2013.00599 KI-generiert

Amok Alarm System Bidding Dispute

Geschäftsnummer VB.2013.00599
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A contracting authority required bids for an "Amok alarm" system to include one-time and five-year recurring costs but only evaluated the one-time costs due to non-comparability of recurring costs, contrary to the principle of trust as bidders could not foresee this exclusion. Despite finding the authority's reasoning unconvincing and the evaluation model flawed, the court dismissed the appeal, as the appellant would still have lost even if the recurring costs had been properly factored in.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Vergabe einer Amok-Alarmierung: Preisbewertung. Die Vergabestelle verlangte die Angabe der einmaligen Kosten sowie der wiederkehrenden Kosten über fünf Jahre (E. 4.1), verzichtete jedoch bei der Bewertung der Angebote auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten, da die Angebote diesbezüglich nicht vergleichbar gewesen seien (E. 4.2). Zuschlagskriterien sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Für die Anbieter war nicht voraussehbar, dass nur die einmaligen Kosten relevant sein würden (E. 4.3). Die von der Vergabestelle vorgebrachte Begründung für den Verzicht auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten überzeugt nicht (E. 4.4). Die Beschwerdeführerin bliebe jedoch auch bei einem Einbezug der massgeblichen Kosten (nach erfolgter Bereinigung der Angebote) hinter der Mitbeteiligten zurück (E. 4.5). Grundsätzliche Überlegungen zur von der Vergabestelle angewandten Beurteilungsmodell, das zur Folge hat, dass der Preis immer ein Gewicht von 50 % erhält, ohne dass eine Preisspanne definiert ist (E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Ausschluss eines Anbieters Offertbewertung Geheimhaltung Trust Auftraggeber im öffentlichen Beschaffungswesen Sicherheitsleistung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 1 Abs. III lit. d IVöB
Basis for assessing the legality of the award decision, particularly concerning the comparison of offers.
§ 28 lit. h SubmV
Relates to the criteria for evaluating offers, specifically the price-performance ratio.
§ 29 Abs. II SubmV
Deals with the calculation and comparison of costs in tender evaluations.
§ 30 SubmV
Addresses the weighting and evaluation of price in the context of awarding public contracts.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 1 Abs. III lit. d IVöB

Basis for assessing the legality of the award decision, particularly concerning the comparison of offers.

§ 28 lit. h SubmV

Relates to the criteria for evaluating offers, specifically the price-performance ratio.

§ 29 Abs. II SubmV

Deals with the calculation and comparison of costs in tender evaluations.

§ 30 SubmV

Addresses the weighting and evaluation of price in the context of awarding public contracts.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00599

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00599 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.12.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe einer Amok-Alarmierung: Preisbewertung. Die Vergabestelle verlangte die Angabe der einmaligen Kosten sowie der wiederkehrenden Kosten über fünf Jahre (E. 4.1), verzichtete jedoch bei der Bewertung der Angebote auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten, da die Angebote diesbezüglich nicht vergleichbar gewesen seien (E. 4.2).

Zuschlagskriterien sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Für die Anbieter war nicht voraussehbar, dass nur die einmaligen Kosten relevant sein würden (E. 4.3). Die von der Vergabestelle vorgebrachte Begründung für den Verzicht auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten überzeugt nicht (E. 4.4). Die Beschwerdeführerin bliebe jedoch auch bei einem Einbezug der massgeblichen Kosten (nach erfolgter Bereinigung der Angebote) hinter der Mitbeteiligten zurück (E. 4.5). Grundsätzliche Überlegungen zur von der Vergabestelle angewandten Beurteilungsmodell, das zur Folge hat, dass der Preis immer ein Gewicht von 50 % erhält, ohne dass eine Preisspanne definiert ist (E. 5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BEREINIGUNG EINLADUNGSVERFAHREN GESAMTKOSTEN GEWICHTUNG PREISBEWERTUNG PREIS-LEISTUNGS-VERHÄLTNIS PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT VERTRAUENSPRINZIP WIEDERKEHRENDE KOSTEN · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III lit. d IVöB § 28 lit. h SubmV § 29 Abs. II SubmV § 30 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3