Amok Alarm System Bidding Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA contracting authority required bids for an "Amok alarm" system to include one-time and five-year recurring costs but only evaluated the one-time costs due to non-comparability of recurring costs, contrary to the principle of trust as bidders could not foresee this exclusion. Despite finding the authority's reasoning unconvincing and the evaluation model flawed, the court dismissed the appeal, as the appellant would still have lost even if the recurring costs had been properly factored in.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe einer Amok-Alarmierung: Preisbewertung. Die Vergabestelle verlangte die Angabe der einmaligen Kosten sowie der wiederkehrenden Kosten über fünf Jahre (E. 4.1), verzichtete jedoch bei der Bewertung der Angebote auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten, da die Angebote diesbezüglich nicht vergleichbar gewesen seien (E. 4.2). Zuschlagskriterien sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Für die Anbieter war nicht voraussehbar, dass nur die einmaligen Kosten relevant sein würden (E. 4.3). Die von der Vergabestelle vorgebrachte Begründung für den Verzicht auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten überzeugt nicht (E. 4.4). Die Beschwerdeführerin bliebe jedoch auch bei einem Einbezug der massgeblichen Kosten (nach erfolgter Bereinigung der Angebote) hinter der Mitbeteiligten zurück (E. 4.5). Grundsätzliche Überlegungen zur von der Vergabestelle angewandten Beurteilungsmodell, das zur Folge hat, dass der Preis immer ein Gewicht von 50 % erhält, ohne dass eine Preisspanne definiert ist (E. 5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for assessing the legality of the award decision, particularly concerning the comparison of offers.
Relates to the criteria for evaluating offers, specifically the price-performance ratio.
Deals with the calculation and comparison of costs in tender evaluations.
Addresses the weighting and evaluation of price in the context of awarding public contracts.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00599
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00599 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.12.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe einer Amok-Alarmierung: Preisbewertung. Die Vergabestelle verlangte die Angabe der einmaligen Kosten sowie der wiederkehrenden Kosten über fünf Jahre (E. 4.1), verzichtete jedoch bei der Bewertung der Angebote auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten, da die Angebote diesbezüglich nicht vergleichbar gewesen seien (E. 4.2).
Zuschlagskriterien sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Für die Anbieter war nicht voraussehbar, dass nur die einmaligen Kosten relevant sein würden (E. 4.3). Die von der Vergabestelle vorgebrachte Begründung für den Verzicht auf den Einbezug der wiederkehrenden Kosten überzeugt nicht (E. 4.4). Die Beschwerdeführerin bliebe jedoch auch bei einem Einbezug der massgeblichen Kosten (nach erfolgter Bereinigung der Angebote) hinter der Mitbeteiligten zurück (E. 4.5). Grundsätzliche Überlegungen zur von der Vergabestelle angewandten Beurteilungsmodell, das zur Folge hat, dass der Preis immer ein Gewicht von 50 % erhält, ohne dass eine Preisspanne definiert ist (E. 5).
Abweisung. · --- · Stichworte: · BEREINIGUNG EINLADUNGSVERFAHREN GESAMTKOSTEN GEWICHTUNG PREISBEWERTUNG PREIS-LEISTUNGS-VERHÄLTNIS PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT VERTRAUENSPRINZIP WIEDERKEHRENDE KOSTEN · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III lit. d IVöB § 28 lit. h SubmV § 29 Abs. II SubmV § 30 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3