In re Extension of Residency Permit for Sri Lankan National
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an appeal concerning the extension of a residency permit for a person from Sri Lanka. The applicant's former spouse, also from Sri Lanka, had remarried a countryman with whom she had previously lived and with whom the applicant had also shared a household at times. Despite suspicious living arrangements and a former landlady's testimony suggesting a sham marriage, the lower court failed in its duty to investigate by not verifying the landlady's credibility or questioning other potential witnesses. The court also noted the need to assess the feasibility of enforcing a deportation order given the security situation in Sri Lanka. The appeal was partially granted because the lower court had not fulfilled its investigative obligations.
Legislator-Regeste
AmtlichVerlängerung der Aufenthaltsbewilligung | Untersuchungspflicht bei Verdacht auf Scheinehe Kognition des Verwaltungsgerichts und Streitgegenstand (E. 1). Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung von ausländischen Ehegatten von Personen mit hiesiger Aufenthaltsbewilligung und Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs (E. 2). Allgemeine Beweislastverteilung, Untersuchungspflicht und Beweiswürdigung bei Verdacht auf die Existenz einer Scheinehe (E. 3.2 f.). Die hier aufenthaltsberechtigte Landsfrau des aus Sri Lanka stammenden Beschwerdeführers heiratete nach der Scheidung von diesem einen Landsmann, mit welchem sie zuvor bereits einmal an der selben Adresse angemeldet war und mit welchem sie und der Beschwerdeführer auch während ihrer Ehe teilweise einen gemeinsamen Haushalt führten. Obwohl diese Wohnverhältnisse auf eine Scheinehe hindeuten und ein entsprechender Verdacht durch die Aussagen einer ehemaligen Vermieterin erhärtet wird, hat die Vorinstanz vorliegend ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie zumutbare Sachverhaltsabklärungen, insbesondere die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der erwähnten Vermieterin und die Befragung weiterer Auskunftspersonen, unterlassen hat (E. 4). Weiter ist aufgrund der Sicherheitslage in Sri Lanka zu prüfen, wie weit der Vollzug der Wegweisung im Sinn von Art. 83 Abs. 4 AuG noch möglich, zulässig bzw. zumutbar wäre (E. 4.3). Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird.
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KI-generiertThe court must examine the extent to which the expulsion order is still possible, permissible, or reasonable due to the security situation in Sri Lanka.
This provision is relevant for the extension of residence permits for spouses of persons with a local residence permit and the reservation of the abuse of rights.
This article is relevant for the investigation obligation in case of suspicion of a sham marriage.
This article is relevant for the cognition of the administrative court and the subject of the dispute.
This provision is relevant for the general burden of proof, investigation obligation, and assessment of evidence in cases of suspected sham marriage.
This provision is relevant for the general burden of proof, investigation obligation, and assessment of evidence in cases of suspected sham marriage.
This provision is relevant for the general burden of proof, investigation obligation, and assessment of evidence in cases of suspected sham marriage.
This provision is relevant for the general requirements for granting or extending a residence permit for foreign spouses.
This provision is relevant for the regulation of costs and compensation and the legal remedy.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00581
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00581 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.12.2013 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung · Untersuchungspflicht bei Verdacht auf Scheinehe Kognition des Verwaltungsgerichts und Streitgegenstand (E. 1). Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung von ausländischen Ehegatten von Personen mit hiesiger Aufenthaltsbewilligung und Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs (E. 2). Allgemeine Beweislastverteilung, Untersuchungspflicht und Beweiswürdigung bei Verdacht auf die Existenz einer Scheinehe (E. 3.2 f.).
Die hier aufenthaltsberechtigte Landsfrau des aus Sri Lanka stammenden Beschwerdeführers heiratete nach der Scheidung von diesem einen Landsmann, mit welchem sie zuvor bereits einmal an der selben Adresse angemeldet war und mit welchem sie und der Beschwerdeführer auch während ihrer Ehe teilweise einen gemeinsamen Haushalt führten. Obwohl diese Wohnverhältnisse auf eine Scheinehe hindeuten und ein entsprechender Verdacht durch die Aussagen einer ehemaligen Vermieterin erhärtet wird, hat die Vorinstanz vorliegend ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie zumutbare Sachverhaltsabklärungen, insbesondere die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der erwähnten Vermieterin und die Befragung weiterer Auskunftspersonen, unterlassen hat (E. 4).
Weiter ist aufgrund der Sicherheitslage in Sri Lanka zu prüfen, wie weit der Vollzug der Wegweisung im Sinn von Art. 83 Abs. 4 AuG noch möglich, zulässig bzw. zumutbar wäre (E. 4.3). Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird. · --- · Stichworte: · ANTIZIPIERTE BEWEISWÜRDIGUNG AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUSLÄNDERRECHTSEHE BEWEISLAST GLAUBWÜRDIGKEIT SCHEINEHE SRI LANKA UNTERSUCHUNGSPFLICHT UNTERSUCHUNGSPFLICHTVERLETZUNG VOLLZUG DER WEGWEISUNG · Rechtsnormen:
· Art. 30 Abs. I lit. b AuG Art. 44 AuG Art. 51 AuG Art. 83 Abs. IV AuG § 5 Abs. II VRG § 7 Abs. I VRG § 7 Abs. IV VRG Art. 54 VZAE Art. 77 Abs. I VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3