Appeal Against Permanent Residence Revocation Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an appeal against the revocation of a permanent residence permit, rejecting the appellant's argument that the proceedings should be suspended pending the outcome of a paternity case involving her daughter's alleged father, as the outcome was neither dependent on nor significantly influenced by that external process. The court deemed it unnecessary to rule on a potential violation of the right to be heard, as remitting the case would lead to purely formalistic redundancy, and ultimately determined that the public interest in revoking the permit outweighed the appellant's private interest in remaining in the country, even considering a federal court decision awarding custody of her son, which might imply a potential return abroad; consequently, the appeal was dismissed, and free legal aid was denied due to the clear lack of prospect of success.
Legislator-Regeste
AmtlichNiederlassungsbewilligung | Widerruf Niederlassungsbewilligung Das vorliegende Verfahren ist aufgrund eines hängigen Vaterschaftprozesses gegen den mutmasslichen Vater der Tochter der Bfin nicht zu sistieren, weil es weder vom Ausgang des Vaterschaftsprozesses abhängt noch wesentlich dadurch beeinflusst wird (E. 1.1). Ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Bfin vorliegt kann offen bleiben, da eine Rückweisung an die Vorinstanz ohnehin zu einem formalistischen Leerlauf führen würde (E. 2.2). Das öffentliche Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung überwiegt vorliegend das private Interesse der Bfin an einem Verbleib in der Schweiz. Dies unter Berücksichtigung eines Entscheides des Bundesgerichts, welches der Beschwerdeführerin die Obhut über ihren sechsjährigen Sohn zuteilt, und zwar im Bewusstsein darum, dass mit dieser Zuteilung eine allfällige Rückkehr des Sohnes in die Heimat verbunden sein könnte (E. 4.2.3).Nichtgewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 5.2). Abweisung.
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KI-generiertThis provision is related to the grounds for the revocation of the residence permit, which is the core issue addressed in the decision.
This provision is related to the grounds for the revocation of the residence permit, which is the core issue addressed in the decision.
This provision was cited regarding the denial of free legal aid due to the obvious lack of prospects of success.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00509
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00509 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.02.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung · Widerruf Niederlassungsbewilligung Das vorliegende Verfahren ist aufgrund eines hängigen Vaterschaftprozesses gegen den mutmasslichen Vater der Tochter der Bfin nicht zu sistieren, weil es weder vom Ausgang des Vaterschaftsprozesses abhängt noch wesentlich dadurch beeinflusst wird (E. 1.1).
Ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Bfin vorliegt kann offen bleiben, da eine Rückweisung an die Vorinstanz ohnehin zu einem formalistischen Leerlauf führen würde (E. 2.2). Das öffentliche Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung überwiegt vorliegend das private Interesse der Bfin an einem Verbleib in der Schweiz. Dies unter Berücksichtigung eines Entscheides des Bundesgerichts, welches der Beschwerdeführerin die Obhut über ihren sechsjährigen Sohn zuteilt, und zwar im Bewusstsein darum, dass mit dieser Zuteilung eine allfällige Rückkehr des Sohnes in die Heimat verbunden sein könnte (E. 4.2.3).Nichtgewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 5.2).
Abweisung. · --- · Stichworte: · KIND/-ER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG RECHTLICHES GEHÖR SISTIERUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG WIDERRUFSGRUND · Rechtsnormen: · Art. 62 lit. b AuG Art. 63 Abs. 2 AuG Art. 13 Abs. 1 BV Art. 29 Abs. 2 BV Art. 8 EMRK § 16 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3