Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2013.00496 • VG ZH VB.2013.00496 KI-generiert

Administrative Court Upholds Reduction of Social Assistance for Failure to Seek Affordable Housing

Geschäftsnummer VB.2013.00496
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court upheld the lawful reduction of social assistance benefits concerning housing costs because the claimant failed to make any discernible effort to comply with the requirement to seek more affordable accommodation, even when considering her professional circumstances, health issues, and community ties. The court reasoned that the imposed cost reduction within the support budget was justified due to the claimant's complete disregard of the directive to find a cheaper apartment, and the court also granted the request for free legal assistance while dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Kürzung der Wohnkosten Die Auflage zur Suche nach einer günstigeren Wohnung erweist sich auch unter Berücksichtigung der beruflichen Situation der Beschwerdeführerin, ihrer gesundheitlichen Probleme und der Verwurzelung im Quartier als rechtmässig (E. 4.1). Die Beschwerdeführerin ist der Auflage nicht ansatzweise nachgekommen. Die Kürzung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget ist gerechtfertigt (E. 4.2). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung (E. 5.2) Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Kürzung der Sozialhilfe Sozialwohnung Amtshilfe Herabsetzung der Verfahrenskosten missbräuchlicher Bezug von Leistungen der Sozialhilfe Ausweisung aus einer Wohnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 24 Abs. I lit. a SHG

This provision was used to justify the lawfulness of the reduction of housing costs.

§ 24 Abs. I lit. b SHG

This provision was used to justify the lawfulness of the reduction of housing costs.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00496

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00496 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.09.2013 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kürzung der Wohnkosten Die Auflage zur Suche nach einer günstigeren Wohnung erweist sich auch unter Berücksichtigung der beruflichen Situation der Beschwerdeführerin, ihrer gesundheitlichen Probleme und der Verwurzelung im Quartier als rechtmässig (E. 4.1). Die Beschwerdeführerin ist der Auflage nicht ansatzweise nachgekommen. Die Kürzung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget ist gerechtfertigt (E. 4.2). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung (E. 5.2) Abweisung. · --- · Stichworte: · LEISTUNGSKÜRZUNG MIETZINS UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNKOSTEN · Rechtsnormen: · § 24 Abs. I lit. a SHG § 24 Abs. I lit. b SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4