School Reimbursement for External Education Following Insufficient Support
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns the reimbursement of costs for external schooling sought by appellants whose son's deteriorating academic situation and well-being at the primary school, despite implemented special educational and support measures, led the school principal to indicate that the school could offer no further solutions. The court partially upheld the appeal and remanded the case to the lower court for further clarification and a new decision regarding whether the existing support measures sufficiently guaranteed primary school instruction during the relevant period, as the record did not confirm this and the school was obligated not to leave the situation unresolved if necessary.
Legislator-Regeste
AmtlichKostenübernahme für externe Schulung | [Kosten für externe Schulung] Die Beschwerdeführenden haben ab April 2012 verschiedene Mitglieder der Primarschule darauf hingewiesen, dass sich die schulische Situation und insbesondere das Wohlbefinden ihres Sohnes trotz der bereits beschlossenen und umgesetzten sonderpädagogischen und weiterer Unterstützungsmassnahmen verschlechtere. Im Juni 2012 erklärte der Schulleiter, welcher nach eigener Aussage über die Situation des betroffenen Schülers im Bilde war, gegenüber einer die Interessen der Beschwerdeführenden vertretenden Therapeutin, "die Schulleitung weiss auch nicht, wie weiter". Er hat damit den Beschwerdeführenden sinngemäss eröffnet, die Schule könne keine weitere Lösung anbieten. Dabei durfte es die Schule im Bedarfsfall nicht bewenden lassen (E. 5.3). Den vorliegenden Akten lässt sich nicht entnehmen, ob mittels des bestehenden Settings an sonderpädagogischen und weiteren Unterstützungsmassnahmen im Sommersemester 2012 noch ein ausreichender Grundschulunterricht gewährleistet werden konnte, weshalb die Sache diesbezüglich zu weiterer Abklärung und neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen ist (E. 5.4). Teilweise Gutheissung und Rückweisung an die Vorinstanz im Sinn der Erwägungen.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the context of the need for further clarification regarding the provision of sufficient primary school instruction, leading to the partial granting of the appeal and remand.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00421
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00421 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.02.2014 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Kostenübernahme für externe Schulung · [Kosten für externe Schulung] Die Beschwerdeführenden haben ab April 2012 verschiedene Mitglieder der Primarschule darauf hingewiesen, dass sich die schulische Situation und insbesondere das Wohlbefinden ihres Sohnes trotz der bereits beschlossenen und umgesetzten sonderpädagogischen und weiterer Unterstützungsmassnahmen verschlechtere.
Im Juni 2012 erklärte der Schulleiter, welcher nach eigener Aussage über die Situation des betroffenen Schülers im Bilde war, gegenüber einer die Interessen der Beschwerdeführenden vertretenden Therapeutin, "die Schulleitung weiss auch nicht, wie weiter". Er hat damit den Beschwerdeführenden sinngemäss eröffnet, die Schule könne keine weitere Lösung anbieten. Dabei durfte es die Schule im Bedarfsfall nicht bewenden lassen (E. 5.3). Den vorliegenden Akten lässt sich nicht entnehmen, ob mittels des bestehenden Settings an sonderpädagogischen und weiteren Unterstützungsmassnahmen im Sommersemester 2012 noch ein ausreichender Grundschulunterricht gewährleistet werden konnte, weshalb die Sache diesbezüglich zu weiterer Abklärung und neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen ist (E. 5.4).
Teilweise Gutheissung und Rückweisung an die Vorinstanz im Sinn der Erwägungen. · --- · Stichworte: · SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3