Heritage Association Standing to Appeal Demolition Permit for Non-Listed Building
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA heritage protection association challenged a building permit for the demolition of a structure not included in the local heritage inventory, but the court dismissed the appeal, ruling that an association's right to appeal (Verbandsbeschwerde) is generally restricted to cases where the contested object is formally listed or already inventoried as a protected site, or in rare exceptions where the authority failed to inventory a demonstrably worthy object. In this instance, since the object was not inventoried and there was no evidence of an omission by the competent authority in the inventory process, the association lacked standing to appeal the permit for the demolition of the non-listed building.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Abbruch eines nicht in das Winterthurer Heimatschutzinventar aufgenommenen Gebäude-Ensembles: Rechtsmittellegitimation eines Heimatschutzverbandes Die Verbandsbeschwerde kommt nur dann zum Zug, wenn die angefochtene Anordnung ein bereits förmlich erfasstes (§ 205 PBG) oder zumindest schon inventarisiertes (§ 203 Abs. 2 PBG) Schutzobjekt im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. a–g PBG betrifft. Darüber hinaus ist die Verbandsbeschwerde in zwei Ausnahmefällen zulässig: Zum einen ist die Legitimation gegeben, wenn ein Inventareintrag einzig mangels rechtzeitiger Entdeckung des Schutzobjekts unterblieben und zudem die Schutzwürdigkeit unbestritten ist. Und zu andern ist sie zu bejahen, wenn das zuständige Gemeinwesen seiner Pflicht zur Inventarisierung nicht nachgekommen ist, die Schutzwürdigkeit als glaubhaft dargetan und wahrscheinlich erscheint (E. 2.1). Liegen demgegenüber keine Versäumnisse der zuständigen Behörde bei der Inventarerstellung vor, ist ein Heimatschutzverband nicht rechtsmittellegitimiert, sofern das Baubewilligungsverfahren eine nicht in dieses Inventar aufgenommene Baute betrifft (E. 3.7). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the headnote, indicating it is relevant to the substance of the decision regarding protected objects.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00411
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00411 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.04.2014 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Abbruch eines nicht in das Winterthurer Heimatschutzinventar aufgenommenen Gebäude-Ensembles: Rechtsmittellegitimation eines Heimatschutzverbandes Die Verbandsbeschwerde kommt nur dann zum Zug, wenn die angefochtene Anordnung ein bereits förmlich erfasstes (§ 205 PBG) oder zumindest schon inventarisiertes (§ 203 Abs. 2 PBG) Schutzobjekt im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. a–g PBG betrifft.
Darüber hinaus ist die Verbandsbeschwerde in zwei Ausnahmefällen zulässig: Zum einen ist die Legitimation gegeben, wenn ein Inventareintrag einzig mangels rechtzeitiger Entdeckung des Schutzobjekts unterblieben und zudem die Schutzwürdigkeit unbestritten ist. Und zu andern ist sie zu bejahen, wenn das zuständige Gemeinwesen seiner Pflicht zur Inventarisierung nicht nachgekommen ist, die Schutzwürdigkeit als glaubhaft dargetan und wahrscheinlich erscheint (E. 2.1). Liegen demgegenüber keine Versäumnisse der zuständigen Behörde bei der Inventarerstellung vor, ist ein Heimatschutzverband nicht rechtsmittellegitimiert, sofern das Baubewilligungsverfahren eine nicht in dieses Inventar aufgenommene Baute betrifft (E. 3.7).
Abweisung. · --- · Stichworte: · ABBRUCHBEWILLIGUNG HEIMATSCHUTZ HEIMATSCHUTZINVENTAR INVENTAR INVENTARISIERUNG LEGITIMATION NICHT INVENTARISIERTES OBJEKT REKURSLEGITIMATION SCHUTZWÜRDIGKEIT UNTERSCHUTZSTELLUNG VERBANDSBESCHWERDERECHT · Rechtsnormen: · § 203 Abs. II PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3