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VB.2013.00371 • VG ZH VB.2013.00371 KI-generiert

Estate Heir's Appeal of Welfare Benefit Recovery Dismissed

Geschäftsnummer VB.2013.00371
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The sole heir to an estate challenged a decision regarding the recovery of welfare benefits paid to the deceased, asserting her direct interest provided standing to appeal, though the court declined to rule on a specific declaratory request. The court upheld the lower instance's conclusion that the inheritance provided the appellant with favorable financial circumstances, as the estate's assets comfortably covered the reimbursement claim, even after considering the heir's personal wealth and an allowed asset exemption, ultimately dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe aus dem Nachlass Als Alleinerbin ist die Beschwerdeführerin von der Rückerstattungsforderung gegen den Nachlass direkt betroffen und daher zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2). Auf das Feststellungsbegehren ist nicht einzutreten (E. 1.3 und 1.4). Die Rückerstattungsforderung wird bei Weitem vom Nachlass der Erblasserin gedeckt. Angesichts des eigenen Vermögens der Beschwerdeführerin und auch unter Berücksichtigung des ihr zu belassenden Vermögensfreibetrags ist dem Schluss der Vorinstanz, dass die Beschwerdeführerin durch das Erbe in günstige Verhältnisse gelangte, ohne Weiteres zu folgen (E. 4.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Aktivlegitimation der Erben Vermögensabschöpfung persönliche Verhältnisse Erbschaftsverwalter Leistungsbezüger Erbgang

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 28 Abs. I SHG

This article relates to the reimbursement requirement from the estate, which is the core issue decided by the court's dismissal of the appeal.

§ 27 Abs. I lit. b SHG

This article pertains to the legal basis for claiming reimbursement of economic assistance from the estate.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00371

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00371 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.08.2013 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe aus dem Nachlass Als Alleinerbin ist die Beschwerdeführerin von der Rückerstattungsforderung gegen den Nachlass direkt betroffen und daher zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2). Auf das Feststellungsbegehren ist nicht einzutreten (E. 1.3 und 1.4).

Die Rückerstattungsforderung wird bei Weitem vom Nachlass der Erblasserin gedeckt. Angesichts des eigenen Vermögens der Beschwerdeführerin und auch unter Berücksichtigung des ihr zu belassenden Vermögensfreibetrags ist dem Schluss der Vorinstanz, dass die Beschwerdeführerin durch das Erbe in günstige Verhältnisse gelangte, ohne Weiteres zu folgen (E. 4.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · GRUNDPFANDVERSCHREIBUNG GÜNSTIGE VERHÄLTNISSE NACHLASS RÜCKERSTATTUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 27 Abs. I lit. b SHG § 28 Abs. I SHG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4