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VB.2013.00293 • VG ZH VB.2013.00293 KI-generiert

Container Accommodation Building Permit Upheld

Geschäftsnummer VB.2013.00293
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld a building permit for a container accommodation for asylum seekers, finding that the building authority sufficiently justified its decision during the consultation process. The court reasoned that the surrounding area lacked significant aesthetic quality, so a certain contrast with the existing development did not warrant denying the project's design. The court also affirmed the lower instance's finding of a prevailing interest, considering the possibility of upgrading to a higher sensitivity level. Finally, regarding parking, the court agreed that "important reasons" existed for deviating from the standard number of parking spaces as per the parking ordinance.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baurechtliche Bewilligung für eine Container-Unterkunft für Asylsuchende. Die Baubehörde hat ihren Einordnungsentscheid in der Rekursvernehmlassung hinreichend begründet (E. 4.4). Ein gewisser Kontrast zur umliegenden Überbauung musste die Baubehörde vorliegend, da die Umgebung keine besondere ästhetisch-architektonische Qualität aufweist, nicht dazu veranlassen, dem Bauvorhaben eine befriedigende Gestaltung abzusprechen (E. 4.6). Die Vorinstanz hat das Vorliegen eines überwiegenden Interesses im Sinn von Art. 31 Abs. 2 LSV zulässigerweise bejaht. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass vorliegend eine Aufstufung in die Empfindlichkeitsstufe III nicht ausgeschlossen erscheint (E. 5.3). Ob von der nach der Parkplatzverordnung (PPV) festgelegten Abstellplatzzahl abgewichen werden kann, bestimmt sich allein nach Art. 8 PPV (E. 6.1). Die Vorinstanz durfte zum Schluss kommen, "wichtige Gründe" im Sinn dieser Bestimmung lägen vor (E. 6.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung Parkplatz Plangenehmigung Wohnungsrecht Aufenthaltsbewilligungen asylrelevanter Grund

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 31 Abs. 2 LSV
Die Vorinstanz hat das Vorliegen eines überwiegenden Interesses im Sinn von Art. 31 Abs. 2 LSV zulässigerweise bejaht.
Art. 8 PPV
Ob von der nach der Parkplatzverordnung (PPV) festgelegten Abstellplatzzahl abgewichen werden kann, bestimmt sich allein nach Art. 8 PPV (E.
Art. 31 Abs. II LSV
Used to affirm the existence of an overriding interest for the construction permit.
Art. 43 Abs. II LSV
II LSV Art. 43 Abs. II LSV § 220 PBG § 238 Abs.
Art. 22 USG
III PPV Art. 22 USG · Publikationen:
Art. 8 Abs. III PPV
Determines whether deviations from the number of parking spaces are possible based on 'important reasons'.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 31 Abs. II LSV

Used to affirm the existence of an overriding interest for the construction permit.

Art. 8 Abs. III PPV

Determines whether deviations from the number of parking spaces are possible based on 'important reasons'.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00293

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00293 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.07.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 17.09.2014 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baurechtliche Bewilligung für eine Container-Unterkunft für Asylsuchende. Die Baubehörde hat ihren Einordnungsentscheid in der Rekursvernehmlassung hinreichend begründet (E. 4.4).

Ein gewisser Kontrast zur umliegenden Überbauung musste die Baubehörde vorliegend, da die Umgebung keine besondere ästhetisch-architektonische Qualität aufweist, nicht dazu veranlassen, dem Bauvorhaben eine befriedigende Gestaltung abzusprechen (E. 4.6). Die Vorinstanz hat das Vorliegen eines überwiegenden Interesses im Sinn von Art. 31 Abs. 2 LSV zulässigerweise bejaht. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass vorliegend eine Aufstufung in die Empfindlichkeitsstufe III nicht ausgeschlossen erscheint (E. 5.3). Ob von der nach der Parkplatzverordnung (PPV) festgelegten Abstellplatzzahl abgewichen werden kann, bestimmt sich allein nach Art. 8 PPV (E. 6.1).

Die Vorinstanz durfte zum Schluss kommen, "wichtige Gründe" im Sinn dieser Bestimmung lägen vor (E. 6.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ASYLANTENUNTERKUNFT AUSNAHMEBEWILLIGUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BEGRÜNDUNGSPFLICHT CONTAINER-BAUTE EMPFINDLICHKEITSSTUFE ERMESSENSSPIELRAUM GESTALTUNG UND EINORDNUNG IMMISSIONSGRENZWERT KOGNITIONSBESCHRÄNKUNG LÄRMSCHUTZ PFLICHTABSTELLPLÄTZE WICHTIGE GRÜNDE · Rechtsnormen: · Art. 31 Abs. II LSV Art. 43 Abs. II LSV § 220 PBG § 238 Abs. I PBG § 242 Abs. I PBG § 3 PPV § 8 Abs. III PPV Art. 22 USG · Publikationen:

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