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VB.2013.00087 • VG ZH VB.2013.00087 KI-generiert

Psychiatrist License Revocation for Child Kidnapping Conviction

Geschäftsnummer VB.2013.00087
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A psychiatrist's license for independent medical practice was rightfully revoked by the health authority because her conviction for the particularly unscrupulous kidnapping of a child demonstrated a fundamental lack of trustworthiness required for the profession, even though the act occurred in the private sphere and was unrelated to her medical duties. The court reasoned that such a severely egregious act implies a likelihood of similarly selfish and irresponsible behavior in future medical practice, or an inclination to deceive authorities based on a perceived higher moral code, thus justifying the necessary interference with economic freedom to maintain high-quality healthcare.

Legislator-Regeste

Amtlich

Entzug der Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit | Fehlende Vertrauenswürdigkeit einer Ärztin. Die Gesundheitsbehörde entzog einer Psychiaterin, die auf besonders skrupellose Weise ein Kind entführt hatte, zu Recht die Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Berufsausübung. Der Sachverhalt ist hinreichend erstellt, um die (fehlende) Vertrauenswürdigkeit der Ärztin zu beurteilen (E. 5.2). Eine besonders schwere Tat einer Arztperson kann das Vertrauen in die sorgfältige Berufsausübung auch dann erschüttern, wenn sie im privaten Bereich - ohne konkreten Bezug zur ärztlichen Tätigkeit - erfolgt (E. 5.3). Angesichts des Verhaltens der beschwerdeführenden Psychiaterin im Zusammenhang mit der Kindesentführung und dem darauffolgenden Straf- und Bewilligungsentzugsverfahren besteht keine genügende Gewähr dafür, dass sie sich im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht ähnlich egoistisch und verantwortungslos verhalten wird (E. 5.4) bzw. dass sie die Behörden nicht erneut im Dienste einer eigenen höheren Moral täuschen wird (E. 5.5). Der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der mit dem Entzug der Bewilligung verbunden ist, erweist sich als geeignet und erforderlich, um eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten (E. 6). Abweisung.

Schlagwörter

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Wirtschaftsfreiheit Entführung medizinische Gründe Entzug der Konzession Wahl des Leistungserbringers psychiatrisches Gutachten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 27 BV

This provision was cited in connection with the violation of economic freedom resulting from the withdrawal of the license.

§ 38 MEDBG

This provision was used as the legal basis for withdrawing the authorization for independent medical practice due to a lack of trustworthiness.

§ 36 Abs. I MEDBG

This provision was cited as the basis for the administrative measure concerning the practice of medicine.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00087

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00087 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.05.2013 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Gesundheitswesen · Betreff: · Entzug der Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit · Fehlende Vertrauenswürdigkeit einer Ärztin. Die Gesundheitsbehörde entzog einer Psychiaterin, die auf besonders skrupellose Weise ein Kind entführt hatte, zu Recht die Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Berufsausübung.

Der Sachverhalt ist hinreichend erstellt, um die (fehlende) Vertrauenswürdigkeit der Ärztin zu beurteilen (E. 5.2). Eine besonders schwere Tat einer Arztperson kann das Vertrauen in die sorgfältige Berufsausübung auch dann erschüttern, wenn sie im privaten Bereich - ohne konkreten Bezug zur ärztlichen Tätigkeit - erfolgt (E. 5.3). Angesichts des Verhaltens der beschwerdeführenden Psychiaterin im Zusammenhang mit der Kindesentführung und dem darauffolgenden Straf- und Bewilligungsentzugsverfahren besteht keine genügende Gewähr dafür, dass sie sich im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht ähnlich egoistisch und verantwortungslos verhalten wird (E. 5.4) bzw. dass sie die Behörden nicht erneut im Dienste einer eigenen höheren Moral täuschen wird (E. 5.5).

Der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der mit dem Entzug der Bewilligung verbunden ist, erweist sich als geeignet und erforderlich, um eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · ÄRZTLICHE BERUFSAUSÜBUNG ÄRZTLICHE SORGFALTSPFLICHT ÄRZTLICHE TÄTIGKEIT BERUFSAUSÜBUNG BEWILLIGUNG SELBSTÄNDIGE BERUFSAUSÜBUNG STRAFVERFAHREN VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERTRAUENSWÜRDIGKEIT WIRTSCHAFTSFREIHEIT · Rechtsnormen: · Art. 27 BV § 36 Abs. I MEDBG § 38 MEDBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3