Fire Department Fees Upheld for Traffic Accident Oil Spill Cleanup
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the imposition of fire department fees following a traffic accident where the vehicle owner was legally responsible for the costs incurred due to a ten-kilometer oil spill. The court reasoned that the charges, calculated based on documented personnel and vehicle expenditure over approximately four hours for securing the scene, investigation, and clean-up, were sufficiently detailed, rapid, and proportionate to the necessary effort, thus confirming the assessed cost of over four thousand francs was justifiable under the relevant tariff regulations.
Legislator-Regeste
AmtlichKostenverteilung | Gebühren für den Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall. Bei Unfällen im Strassenverkehr trägt nach dem Gesetz der Halter des Fahrzeugs die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr (E. 2.1). Eine Tarifordnung regelt die Höhe der verrechenbaren Gebühren im Einzelnen (E. 2.2). Im vorliegenden Fall wurde auf hinreichende Weise dargetan, dass das Unfallauto eine 10 km lange Ölspur hinterliess zwischen dem Ort, wo sich der Unfall ereignete und dem Ort, an dem der Unfallfahrer anschliessend von der Polizei angehalten wurde (E. 3.1). Die Feuerwehr kam ihrer Protokollierungspflicht auf genügend rasche und detaillierte Weise nach (E. 3.2). Der Personal- und Fahrzeugaufwand von 37 bzw. 6 Stunden, den die Verkehrsgruppe der Feuerwehr verrechnete, erscheint verhältnismässig: Es ist nachvollziehbar, dass 9 Feuerwehrleute die Strasse während rund 4 Stunden sperren bzw. den Verkehr leiten mussten, um die Unfallstelle zu sichern, den Unfallhergang zu ermitteln und den 10 km langen ölverschmutzten Strassenabschnitt zu reinigen (E. 3.3 und 3.4). Der erforderliche Aufwand wurde auf verordnungskonforme Weise verrechnet, so dass die erhobenen Kosten von Fr. 4'744.- nicht zu beanstanden sind (E. 3.5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the distribution of costs for fire department deployment, which formed the subject matter of the final dismissal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00085
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00085 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.04.2013 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 26.09.2013 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Abgaberecht ohne Steuern · Betreff: · Kostenverteilung · Gebühren für den Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall. Bei Unfällen im Strassenverkehr trägt nach dem Gesetz der Halter des Fahrzeugs die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr (E. 2.1).
Eine Tarifordnung regelt die Höhe der verrechenbaren Gebühren im Einzelnen (E. 2.2). Im vorliegenden Fall wurde auf hinreichende Weise dargetan, dass das Unfallauto eine 10 km lange Ölspur hinterliess zwischen dem Ort, wo sich der Unfall ereignete und dem Ort, an dem der Unfallfahrer anschliessend von der Polizei angehalten wurde (E. 3.1). Die Feuerwehr kam ihrer Protokollierungspflicht auf genügend rasche und detaillierte Weise nach (E. 3.2). Der Personal- und Fahrzeugaufwand von 37 bzw. 6 Stunden, den die Verkehrsgruppe der Feuerwehr verrechnete, erscheint verhältnismässig:
Es ist nachvollziehbar, dass 9 Feuerwehrleute die Strasse während rund 4 Stunden sperren bzw. den Verkehr leiten mussten, um die Unfallstelle zu sichern, den Unfallhergang zu ermitteln und den 10 km langen ölverschmutzten Strassenabschnitt zu reinigen (E. 3.3 und 3.4). Der erforderliche Aufwand wurde auf verordnungskonforme Weise verrechnet, so dass die erhobenen Kosten von Fr. 4'744.- nicht zu beanstanden sind (E. 3.5). Abweisung. · --- · Stichworte: · FEUERWEHR GEBÄUDEVERSICHERUNG GEBÜHREN ÖLUNFALL PROTOKOLLIERUNG STRASSENSPERRUNG VERKEHRSHINDERNIS · Rechtsnormen:
· § 28 Abs. I FFG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3