Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2013.00044 • VG ZH VB.2013.00044 KI-generiert

Appealability of Order to Find Affordable Housing and Dispute Valuation

Geschäftsnummer VB.2013.00044
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the appealability of an order to find a more affordable apartment and the calculation of the dispute's value. The court ruled that an order to find a more affordable apartment is an interim decision that can be appealed. The dispute's value was determined by the potential reduction in housing costs threatened if a sufficient search for a new apartment was not provided. The court found in favor of the appellant, stating that the interest of a single mother and her daughter in remaining in their current home outweighed the social welfare agency's interest in not funding housing costs exceeding the municipal rent limit by a modest amount. Factors considered included the mother's work schedule, the daughter's integration into the community, the high likelihood of increased childcare costs after a move, and the relatively small percentage of rent over the guideline.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Verpflichtung zur Suche einer günstigeren Wohnung. Die sozialhilferechtliche Anordnung, eine günstigere Mietwohnung zu suchen, stellt einen vor Verwaltungsgericht anfechtbaren Zwischenentscheid dar (E. 1.2). Der Streitwert bemisst sich nach der Wohnkostenreduktion, die für den Fall eines ungenügenden Wohnungssuchnachweises angedroht wurde (E. 1.3). Das Interesse der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter, weiterhin in der bisherigen Wohnung leben zu dürfen, überwiegt im vorliegenden Fall das Interesse der Sozialhilfe, keine Wohnkosten finanzieren zu müssen, die das (rechtlich nicht verbindliche) kommunale Mietzinsmaximum von Fr. 1'400.- um Fr. 190.- übersteigen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass es sich bei der Beschwerdeführerin um eine alleinerziehende Mutter handelt, die einer Tätigkeit mit Abend- und Wochenendarbeiten nachgeht, dass die elfjährige Tochter am Wohnort gut integriert ist, dass ein Umzug höchstwahrscheinlich zu zusätzlichen, die Wohnkosteneinsparungen übersteigenden Betreuungskosten der Tochter führen würde und dass die Mietzinsüberschreitung einen relativ geringfügigen Umfang (13,5%) aufweist (E. 3). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Mietzinsherabsetzung Wohnkosten Streitwert Räumungsbefehl Grundstücksbewertung Kostenberechnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 14 SHG

This provision is used as the basis for the court's decision regarding the obligation to search for a more affordable apartment and the principle of proportionality in social assistance law.

§ 17 SHV

This provision is cited in relation to the assessment of the proportionality of the expenditure, specifically concerning the housing costs and the search for a more affordable apartment.

§ 19a Abs. II VRG

This provision is applied to classify the order to search for a more affordable apartment as an interim decision that can be appealed to the administrative court.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00044

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212645&W10_KEY=13317103&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2013.00044 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.02.2013 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Verpflichtung zur Suche einer günstigeren Wohnung. Die sozialhilferechtliche Anordnung, eine günstigere Mietwohnung zu suchen, stellt einen vor Verwaltungsgericht anfechtbaren Zwischenentscheid dar (E. 1.2). Der Streitwert bemisst sich nach der Wohnkostenreduktion, die für den Fall eines ungenügenden Wohnungssuchnachweises angedroht wurde (E. 1.3).

Das Interesse der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter, weiterhin in der bisherigen Wohnung leben zu dürfen, überwiegt im vorliegenden Fall das Interesse der Sozialhilfe, keine Wohnkosten finanzieren zu müssen, die das (rechtlich nicht verbindliche) kommunale Mietzinsmaximum von Fr. 1'400.- um Fr. 190.- übersteigen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass es sich bei der Beschwerdeführerin um eine alleinerziehende Mutter handelt, die einer Tätigkeit mit Abend- und Wochenendarbeiten nachgeht, dass die elfjährige Tochter am Wohnort gut integriert ist, dass ein Umzug höchstwahrscheinlich zu zusätzlichen, die Wohnkosteneinsparungen übersteigenden Betreuungskosten der Tochter führen würde und dass die Mietzinsüberschreitung einen relativ geringfügigen Umfang (13,5%) aufweist (E. 3).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · ALLEINERZIEHENDE/-ER BETREUUNG BETREUUNGSBEDÜRFTIGKEIT BETREUUNGSKOSTEN INTEGRATION MIETZINS MIETZINSRICHTLINIEN SOZIALHILFE STREITWERT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNKOSTEN WOHNUNGSKOSTEN WOHNUNGSSUCHE ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 17 SHV § 19a Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3