Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2012.00861 • VG ZH VB.2012.00861 KI-generiert

Planning Team Setback Violation and Contract Award Recommendation

Geschäftsnummer VB.2012.00861
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a situation where a planning team, whose project for a school expansion/new construction violated the mandatory setback requirement by encroaching significantly into the required distance from the eastern neighboring parcel, was nevertheless recommended by the jury for the final contract award following a unanimous recommendation, despite having been excluded from prize consideration due to the violation. The court reasoned that while the jury could award a purchase for non-conforming entries, it was impermissible to recommend such an entry for further development, as the setback violation constituted a breach of a clearly defined, essential program requirement exceeding mere insignificance, thereby rendering the project's ranking unlawful even under the relevant competition rules.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Projektwettbewerb für Erweiterung/Neubau Primarschulhaus: Vergabe aufgrund einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts an das Planungsteam des erstrangierten Projekts, obwohl dieses infolge Verstosses gegen die Bauvorschriften von der Preiserteilung ausgeschlossen worden war. Die Jury durfte Wettbewerbsbeiträge, welche gegen wesentliche Programmbestimmungen verstossen, zwar mit einem Ankauf auszeichnen, nicht aber zur Weiterbearbeitung empfehlen. Vorliegend hält der Hauptbau den Grenzabstand zur östlichen Nachbarparzelle nicht ein. Zum einen handelt es sich dabei um einen Verstoss gegen die einzige im Programm ausdrücklich als "zwingend" bezeichnete Vorgabe. Zum andern erreicht die streitige Abstandsverletzung ein Ausmass, welches die Grenze der Geringfügigkeit deutlich überschreitet. Je nach Parteistandpunkt ragt das dreigeschossige Hauptgebäude auf einer Länge von rund 20 m und einer Breite von 2 m bzw. 3,5 m in den Abstandsbereich, was die Qualifikation als wesentlicher Verstoss in jedem Fall begründet erscheinen lässt. Die Rangierung des Wettbewerbsbeitrags der Mitbeteiligten wäre somit auch bei einer uneingeschränkten Übernahme der Regelung gemäss SIA 142 als unzulässig zu werten (E. 4.2.2). Gutheissung

Schlagwörter

KI-generiert
Vergabe von Bauaufträgen Grenzabstandsverletzung Grenzabstand Fernabsatzverträge Wettbewerbsordnung Zwingende Vorschriften

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 10 Abs. I lit. i SubmV
This provision is cited in the context section, but the dispositive section is missing from the provided text. Based on the context indicating the judgment is a 'Gutheissung' (approval) related to a public procurement issue, this provision defining the exclusion criteria is likely the substantive basis, assuming it was used in the final orders.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 10 Abs. I lit. i SubmV

This provision is cited in the context section, but the dispositive section is missing from the provided text. Based on the context indicating the judgment is a 'Gutheissung' (approval) related to a public procurement issue, this provision defining the exclusion criteria is likely the substantive basis, assuming it was used in the final orders.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00861

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00861 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.06.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Projektwettbewerb für Erweiterung/Neubau Primarschulhaus: Vergabe aufgrund einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts an das Planungsteam des erstrangierten Projekts, obwohl dieses infolge Verstosses gegen die Bauvorschriften von der Preiserteilung ausgeschlossen worden war.

Die Jury durfte Wettbewerbsbeiträge, welche gegen wesentliche Programmbestimmungen verstossen, zwar mit einem Ankauf auszeichnen, nicht aber zur Weiterbearbeitung empfehlen. Vorliegend hält der Hauptbau den Grenzabstand zur östlichen Nachbarparzelle nicht ein. Zum einen handelt es sich dabei um einen Verstoss gegen die einzige im Programm ausdrücklich als "zwingend" bezeichnete Vorgabe. Zum andern erreicht die streitige Abstandsverletzung ein Ausmass, welches die Grenze der Geringfügigkeit deutlich überschreitet. Je nach Parteistandpunkt ragt das dreigeschossige Hauptgebäude auf einer Länge von rund 20 m und einer Breite von 2 m bzw. 3,5 m in den Abstandsbereich, was die Qualifikation als wesentlicher Verstoss in jedem Fall begründet erscheinen lässt.

Die Rangierung des Wettbewerbsbeitrags der Mitbeteiligten wäre somit auch bei einer uneingeschränkten Übernahme der Regelung gemäss SIA 142 als unzulässig zu werten (E. 4.2.2). Gutheissung · --- · Stichworte: · ANKAUF BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN FREIHÄNDIGE VERGABE GRENZABSTAND GRENZABSTANDSVERLETZUNG JURY PLANUNGSWETTBEWERB PREISGERICHT PROJEKTWETTBEWERB RANGIERUNG VERSTOSS GEGEN BAUVORSCHRIFTEN WESENTLICHE PROGRAMMBESTIMMUNG WETTBEWERB WETTBEWERBSPROGRAMM · Rechtsnormen: · § 10 Abs. I lit. i SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3