Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2012.00771 • VG ZH VB.2012.00771 KI-generiert

Appeal Regarding Building Permit Rendered Moot by Property Sale

Geschäftsnummer VB.2012.00771
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative appeal concerning a building permit was declared obsolete because the appellant sold the property in question after filing the appeal, eliminating their legal interest in the matter. The court reasoned that because the prior decision was not clearly incorrect upon summary review, upholding the rejection of the appeal and the associated cost and compensation ruling from the lower instance was justified, leading to the appellant being charged with the costs of the appeal proceedings.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung Das Beschwerdeverfahren ist als gegenstandslos geworden abzuschreiben, da der Beschwerdeführer das streitbetroffene Grundstück nach der Beschwerdeerhebung verkauft hat. Unter den vorliegenden Umständen erübrigt es sich, die neue Eigentümerin in das Beschwerdeverfahren einzuladen (E. 2.2). Aufgrund einer summarischen Prüfung erweisen sich der vorinstanzliche Entscheid nicht ohne Weiteres als unzutreffend und die Abweisung des Rekurses und die dementsprechende Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen als gerechtfertigt (E. 3.2 f.). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (E. 4.2). Abschreibung als gegenstandslos geworden; Bestätigung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Entscheids.

Schlagwörter

KI-generiert
Immobilienbesitz Verwaltungskosten Legitimation gegen Baubewilligung Verstrickungsbruch Bauzeitverlängerung Schätzungsverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 38b Abs. I lit. b VRG

This provision likely relates to the ground for disposing of the appeal as moot due to the sale of the property.

§ 13 Abs. II VRG

This provision was cited regarding the confirmation of the cost and compensation consequences from the lower court's decision.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00771

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214888&W10_KEY=13317091&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00771 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.01.2015 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung Das Beschwerdeverfahren ist als gegenstandslos geworden abzuschreiben, da der Beschwerdeführer das streitbetroffene Grundstück nach der Beschwerdeerhebung verkauft hat. Unter den vorliegenden Umständen erübrigt es sich, die neue Eigentümerin in das Beschwerdeverfahren einzuladen (E. 2.2).

Aufgrund einer summarischen Prüfung erweisen sich der vorinstanzliche Entscheid nicht ohne Weiteres als unzutreffend und die Abweisung des Rekurses und die dementsprechende Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen als gerechtfertigt (E. 3.2 f.). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (E. 4.2). Abschreibung als gegenstandslos geworden; Bestätigung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Entscheids. · --- · Stichworte: · ABSCHREIBUNGSVERFÜGUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN GEGENSTANDSLOSIGKEIT NEBENFOLGENREGELUNG RECHTSSCHUTZINTERESSE SUMMARISCHE PRÜFUNG · Rechtsnormen:

· § 13 Abs. II VRG § 38b Abs. I lit. b VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4