Gardening Services Tender Price Weighting Appeal Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed a tender award for gardening and burial services where the lowest bidder appealed the weighting of the price criterion. The court found that the authority's method for evaluating bid prices, which was supposed to account for 40% of the total score, was flawed because it failed to assign the same maximum achievable points as other criteria and did not correctly consider the full range of potential price values, thereby distorting the intended weight of the price component, leading to the appeal being upheld.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von Gärtner- und Bestattungsarbeiten: Bewertung der Angebotspreise. Die von der Vergabebehörde vorgenommene Bewertung der Angebotspreise gewährleistet nicht, dass der Preis das vorgesehene Gewicht von 40 % erhält. Die Gewichtung wird zum einen dadurch verfälscht, dass nicht die gleiche Höchstpunktzahl erreicht werden konnte wie bei anderen Kriterien (E. 3.3). Zum anderen wurde durch die angewendete Bewertungsmethode nicht nur die tatsächlich infrage kommende Bandbreite möglicher Werte berücksichtigt (E. 3.5). Gutheissung.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe appeal was granted based on the incorrect application of criteria regarding the weighting of bid prices in the submission process.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00693
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00693 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.01.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Gärtner- und Bestattungsarbeiten: Bewertung der Angebotspreise. Die von der Vergabebehörde vorgenommene Bewertung der Angebotspreise gewährleistet nicht, dass der Preis das vorgesehene Gewicht von 40 % erhält. Die Gewichtung wird zum einen dadurch verfälscht, dass nicht die gleiche Höchstpunktzahl erreicht werden konnte wie bei anderen Kriterien (E. 3.3). Zum anderen wurde durch die angewendete Bewertungsmethode nicht nur die tatsächlich infrage kommende Bandbreite möglicher Werte berücksichtigt (E. 3.5).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · BESTATTUNG FRIEDHOF GÄRTNERARBEITEN GEWICHTUNG PREIS PREISBEWERTUNG PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZ · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III lit. c IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3