Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2012.00693 • VG ZH VB.2012.00693 KI-generiert

Gardening Services Tender Price Weighting Appeal Upheld

Geschäftsnummer VB.2012.00693
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court reviewed a tender award for gardening and burial services where the lowest bidder appealed the weighting of the price criterion. The court found that the authority's method for evaluating bid prices, which was supposed to account for 40% of the total score, was flawed because it failed to assign the same maximum achievable points as other criteria and did not correctly consider the full range of potential price values, thereby distorting the intended weight of the price component, leading to the appeal being upheld.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Vergabe von Gärtner- und Bestattungsarbeiten: Bewertung der Angebotspreise. Die von der Vergabebehörde vorgenommene Bewertung der Angebotspreise gewährleistet nicht, dass der Preis das vorgesehene Gewicht von 40 % erhält. Die Gewichtung wird zum einen dadurch verfälscht, dass nicht die gleiche Höchstpunktzahl erreicht werden konnte wie bei anderen Kriterien (E. 3.3). Zum anderen wurde durch die angewendete Bewertungsmethode nicht nur die tatsächlich infrage kommende Bandbreite möglicher Werte berücksichtigt (E. 3.5). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Erneute Prüfung der Angebote Zuschlagskriterien Agrarpreise Grundstückspreis Verwaltungsbehörde Zuschlag bei der Versteigerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 1 Abs. III lit. c IVöB

The appeal was granted based on the incorrect application of criteria regarding the weighting of bid prices in the submission process.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00693

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00693 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.01.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Gärtner- und Bestattungsarbeiten: Bewertung der Angebotspreise. Die von der Vergabebehörde vorgenommene Bewertung der Angebotspreise gewährleistet nicht, dass der Preis das vorgesehene Gewicht von 40 % erhält. Die Gewichtung wird zum einen dadurch verfälscht, dass nicht die gleiche Höchstpunktzahl erreicht werden konnte wie bei anderen Kriterien (E. 3.3). Zum anderen wurde durch die angewendete Bewertungsmethode nicht nur die tatsächlich infrage kommende Bandbreite möglicher Werte berücksichtigt (E. 3.5).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · BESTATTUNG FRIEDHOF GÄRTNERARBEITEN GEWICHTUNG PREIS PREISBEWERTUNG PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZ · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III lit. c IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3