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VB.2012.00669 • VG ZH VB.2012.00669 KI-generiert

Social Assistance Entitlement for Family Members in Non-Traditional Households

Geschäftsnummer VB.2012.00669
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The appellant, residing with his partner and their child, sought social assistance, initially receiving one-third of the minimum subsistence level for a three-person household and later only one-third, leading to a refusal to rule on various declaratory requests. The court upheld the lower instances' assessment of economic aid corresponding to only one-third of the base amount and rent for the three-person household because only the appellant himself applied for assistance, concluding that his entitlement to economic aid did not automatically include that of his minor daughter, who would need to have her own aid applied for in her name, based on the legal framework for assistance units in family-like communities.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Wirtschaftliche Hilfe (Der Beschwerdeführer wohnte mit seiner Lebenspartnerin und dem gemeinsamen Kind zusammen. Er wurde zunächst mit der Hälfte des Existenzminimums des Dreipersonenhaushalts unterstützt, nach zwei Monaten noch mit einem Drittel.) Nichteintreten auf verschiedene Feststellungsanträge des Beschwerdeführers (E. 1.3). Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe für familienähnliche Gemeinschaften (E. 3). Der Anspruch des Beschwerdeführers auf wirtschaftliche Hilfe umfasst denjenigen seiner minderjährigen Tochter nicht mit. Vielmehr müsste bzw. könnte er die wirtschaftliche Hilfe für seine Tochter in deren Namen mitbeantragen. Die Vorinstanzen bemassen die wirtschaftliche Hilfe zu Recht entsprechend einem Drittel des Grundbetrags und der Wohnungsmiete des Dreipersonen-Haushalts, da nur der Beschwerdeführer Sozialhilfe beantragt hat (E. 4.1). Abweisung soweit Eintreten

Schlagwörter

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Anspruch auf Sozialhilfe unentgeltliche Rechtspflege Familienangehörige Familienleistungsausgleich Einzelkind gemeinsamer Haushalt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 14 SHG

This provision is cited as a legal basis relevant to the decision concerning economic assistance.

§ 15 SHG

This provision is cited as a legal basis relevant to the decision concerning economic assistance.

§ 25 Abs. I SHG

This provision is cited as a legal basis relevant to the decision concerning economic assistance.

§ 17 Abs. I SHV

This provision is cited as a legal basis relevant to the decision concerning economic assistance.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00669

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00669 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.08.2013 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Wirtschaftliche Hilfe (Der Beschwerdeführer wohnte mit seiner Lebenspartnerin und dem gemeinsamen Kind zusammen. Er wurde zunächst mit der Hälfte des Existenzminimums des Dreipersonenhaushalts unterstützt, nach zwei Monaten noch mit einem Drittel.) Nichteintreten auf verschiedene Feststellungsanträge des Beschwerdeführers (E. 1.3).

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe für familienähnliche Gemeinschaften (E. 3). Der Anspruch des Beschwerdeführers auf wirtschaftliche Hilfe umfasst denjenigen seiner minderjährigen Tochter nicht mit. Vielmehr müsste bzw. könnte er die wirtschaftliche Hilfe für seine Tochter in deren Namen mitbeantragen. Die Vorinstanzen bemassen die wirtschaftliche Hilfe zu Recht entsprechend einem Drittel des Grundbetrags und der Wohnungsmiete des Dreipersonen-Haushalts, da nur der Beschwerdeführer Sozialhilfe beantragt hat (E. 4.1).

Abweisung soweit Eintreten · --- · Stichworte: · EXISTENZMINIMUM FAMILIENÄHNLICHE GEMEINSCHAFT FESTSTELLUNGSBEGEHREN KIND/-ER LEBENSPARTNER UNTERSTÜTZUNGSEINHEIT WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 SHG § 25 Abs. I SHG § 17 Abs. I SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4