Economic Self-Sufficiency Requirement for Minor Naturalization
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed the requirement for economic self-sufficiency when naturalizing a minor applicant, holding that for a person born in the country to gain citizenship, they and their family must be able to support themselves. The court reasoned that assessing economic stability requires considering both current finances and future prospects, and if the minor's parents are receiving social assistance, it must be presumed that the child is also effectively reliant on social aid, thus lacking the requisite ability for economic self-maintenance, leading to the dismissal of the application.
Legislator-Regeste
AmtlichEinbürgerung | Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung bei der Einbürgerung minderjähriger Gesuchsteller Voraussetzung zur Aufnahme einer in der Schweiz geborenen Person ausländischer Staatsangehörigkeit in das Bürgerrecht der Gemeinde ist unter anderem, dass sie sich und ihre Familie selber zu erhalten vermag (E. 2.3). Für die Beurteilung der ökonomischen Situation eines Bewerbers sind sowohl die gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse als auch die Aussichten für die Zukunft massgebend (E. 3.2). Sind die Eltern des minderjährigen Gesuchstellers Sozialhilfeempfänger, ist unabhängig von der unterhaltsrechtlichen Anspruchsgrundlage davon auszugehen, dass faktisch das Kind, für welches um Einbürgerung ersucht wird, selber Sozialhilfe erhält, womit es (auch) bei ihm an der Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung fehlt (E. 3.3). Abweisung
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00649
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00649 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.09.2013 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Einbürgerung · Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung bei der Einbürgerung minderjähriger Gesuchsteller Voraussetzung zur Aufnahme einer in der Schweiz geborenen Person ausländischer Staatsangehörigkeit in das Bürgerrecht der Gemeinde ist unter anderem, dass sie sich und ihre Familie selber zu erhalten vermag (E. 2.3).
Für die Beurteilung der ökonomischen Situation eines Bewerbers sind sowohl die gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse als auch die Aussichten für die Zukunft massgebend (E. 3.2). Sind die Eltern des minderjährigen Gesuchstellers Sozialhilfeempfänger, ist unabhängig von der unterhaltsrechtlichen Anspruchsgrundlage davon auszugehen, dass faktisch das Kind, für welches um Einbürgerung ersucht wird, selber Sozialhilfe erhält, womit es (auch) bei ihm an der Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung fehlt (E. 3.3). Abweisung · --- · Stichworte:
· EINBÜRGERUNG SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT WIRTSCHAFTLICHE ERHALTUNGSFÄHIGKEIT · Rechtsnormen: · § 5 BÜRGERRV § 21 GemeindeG Art. 20 Abs. III lit. b KV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3