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VB.2012.00587 • VG ZH VB.2012.00587 KI-generiert

Agricultural Shed Permit Refusal Upheld Due to Insufficient Agricultural Activity and Procedural Waiver

Geschäftsnummer VB.2012.00587
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal against the refusal of a retroactive building permit and a restoration order concerning an agricultural shed in an agricultural zone, ruling that the appellant failed to raise a procedural objection regarding the non-delivery of an inspection protocol in a timely manner. The court reasoned that the criterion of Standard Labor Units (SAK) is a valid measure for assessing whether a property constitutes an agricultural operation, and since the appellant's operation only reached 0.25 SAK, the shed was not compliant with the zoning regulations; furthermore, no exception permit could be granted because the shed lacked site dependency, necessitating the restoration to the lawful condition.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verweigerung der nachträglichen Baubewilligung und Wiederherstellungsbefehl | Dachverlängerung. Prozessvoraussetzungen (E. 1). Ein Augenscheinprotokoll muss den Parteien nicht zwingend zugestellt werden. Sofern der Beschwerdeführer in der Nichtzustellung des Protokolls einen formellen Mangel erkennen will, hätte er diesen so früh als möglich geltend machen müssen und diese Rüge nicht für das Beschwerdeverfahren aufsparen dürfen (E. 2). Das Abstellen auf die Grösse der Standardarbeitskraft (SAK) für die Beurteilung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, stellt kein sachfremdes Kriterium dar. Bedeutung der SAK. Da der Betrieb des Beschwerdeführers lediglich 0,25 SAK erreicht, erweist sich der Schopf des Beschwerdeführers in der Landwirtschaftszone als nicht zonenkonform (E. 4). Es kann keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt werden, da der Schopf nicht standortgebunden ist (E. 5). Daher hat der Beschwerdeführer den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen (E. 6). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Auflage der Baubewilligung Landwirtschaftszone nachträgliche Bewilligung Bau- und Zonenordnung Freihaltezone Verfahrensrügen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24 RPG

The court refused to grant an exception permit based on this article because the shed was not location-bound.

§ 7 Abs. I VRG

This provision was applied regarding the procedural failure of the appellant to raise objections to the non-delivery of the inspection report promptly.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00587

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00587 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.12.2012 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Verweigerung der nachträglichen Baubewilligung und Wiederherstellungsbefehl · Dachverlängerung. Prozessvoraussetzungen (E. 1). Ein Augenscheinprotokoll muss den Parteien nicht zwingend zugestellt werden. Sofern der Beschwerdeführer in der Nichtzustellung des Protokolls einen formellen Mangel erkennen will, hätte er diesen so früh als möglich geltend machen müssen und diese Rüge nicht für das Beschwerdeverfahren aufsparen dürfen (E. 2).

Das Abstellen auf die Grösse der Standardarbeitskraft (SAK) für die Beurteilung, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, stellt kein sachfremdes Kriterium dar. Bedeutung der SAK. Da der Betrieb des Beschwerdeführers lediglich 0,25 SAK erreicht, erweist sich der Schopf des Beschwerdeführers in der Landwirtschaftszone als nicht zonenkonform (E. 4). Es kann keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt werden, da der Schopf nicht standortgebunden ist (E. 5). Daher hat der Beschwerdeführer den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen (E. 6).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUGENSCHEIN AUSNAHMEBEWILLIGUNG AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN DACH LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEB LANDWIRTSCHAFTSZONE ÖKONOMIEBAUTE PROTOKOLL RECHTLICHES GEHÖR SCHOPFGEBÄUDE STANDARDARBEITSKRAFT STANDORTGEBUNDENHEIT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIEDERHERSTELLUNGSBEFEHL · Rechtsnormen: · Art. 5 lit. a BGBB Art. 7 BGBB Art. 50 Abs. V lit. a LwG Art. 80 Abs. I lit. a LwG Art. 16a RPG Art. 24 RPG § 7 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3