Appeal Considered Despite Late Cost Deposit Payment Absent Grace Period
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party failed to meet the initial ten-day deadline for submitting a cost deposit, as the payment only reached the court on March 1st, after the February 24th deadline, despite the party notifying the court of the transfer on February 23rd. However, the court ruled that under the relevant procedural code, a decision of non-admittance for late payment of the cost deposit can only be issued after a grace period has been set; since no grace period had been set in this instance, the appellant could not be penalized for the late payment, and the appeal must therefore be considered.
Legislator-Regeste
Schlagwörter
Placeholder
Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe appeal was accepted because the court had not yet set a grace period for the late payment of court costs.
Volltext
Art. 101 Abs. 3 ZPO, Zahlung erst nach Ablauf der Frist. Bevor die Nachfrist angesetzt wurde, ist auch eine nach Ablauf der ersten Frist erfolgte Zahlung als rechtzeitig entgegen zu nehmen.
4. (...) Die 10-tägige Frist zur Leistung des Kostenvorschusses lief damit ab dem 15. Februar 2011, so dass sie am 24. Februar 2011 auslief. Am 23. Feb- ruar 2011 teilte der Beschwerdeführer vorab per Fax und danach noch mit Schreiben vom 23. Februar 2011 (Eingang 25. Februar 2011) mit, dass er den Kostenvorschuss von Fr. 450.-- auf das Konto der Obergerichtskasse überwiesen habe. Gemäss Beleg der Obergerichtskasse ging der Vorschuss am 1. März 2011 ein. Damit hat der Beschwerdeführer die Frist nicht eingehalten. Im vorliegenden Fall kann ihm dies allerdings nicht schaden. Nach Art. 101 Abs. 3 ZPO darf ein Nichteintretensentscheid bei Säumnis mit der Leistung des Kostenvorschusses erst gefällt werden, wenn eine Nachfrist angesetzt wurde. Das ist im vorliegenden Fall (noch) nicht geschehen. Und es kann derjenige, der kurze Zeit nach Ablauf der Frist bezahlt, nicht schlechter gestellt sein, als derjenige, der zuwartet, bis ihm die Nachfrist angesetzt wurde. Auf die Beschwerde ist daher einzutreten.
Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 7. März 2011 PS110012-O/U
PS110012-O/N0501