Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
PP230045 • OG ZH PP230045 KI-generiert

Debtor's Challenge to Claims Dismissed and Merged

Geschäftsnummer PP230045
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A debtor sued to have 13 claims declared non-existent, but the lower court dismissed the action and granted definitive leave to proceed for all claims. The appellate court noted the close connection between this and a related case, and thus merged the two proceedings, declaring the current case settled.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 85a SchKG, Art. 125 lit. c ZPO; Debtor's Challenge to Claims Dismissed and Merged: The appellate court noted the close connection between this and a related case, and thus merged the two proceedings, declaring the current case settled.

Schlagwörter

KI-generiert
Vereinigung konnexe Verfahren Kollokationsplan Aberkennungsklage Rückzug der Zivilklage Verrechnung Feststellung des Nichtbestehens einer Schuld (Art. 85a SchKG)

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 125 lit. c ZPO

Used to consolidate the present proceedings with another case for simplification.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: PP230045-O/U

Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, sowie Gerichtsschreiber MLaw B. Lakic

Verfügung vom 13. Mai 2024

in Sachen

A._____, Klägerin und Beschwerdeführerin

gegen

Stadt Zürich, Beklagte und Beschwerdegegnerin

vertreten durch Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise … und … betreffend Feststellung des Nichtbestehens einer Schuld (Art. 85a SchKG)

Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes für SchKG-Klagen des Bezirksgerichtes Zürich vom 6. Juli 2023; Proz. FV230063

Erwägungen:

1. Die Beklagte betreibt die Klägerin in den Betreibungen Nr. 1 und Nr. 2 des Betreibungsamtes Zürich 7 für insgesamt 13 Forderungen (zzgl. Zinsen; act. 2 und act. 39/2 in Geschäfts-Nr. PP230044). Mit Eingabe vom 25. Mai 2023 gelangte die Klägerin an die Vorinstanz und erhob in beiden Betreibungen Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der 13 Forderungen gemäss Art. 85a SchKG (act. 1 betreffend Betreibung Nr. 2 sowie act. 39/1 betreffend Betreibung Nr. 1, je in Geschäfts-Nr. PP230044). Nach durchgeführter Verhandlung in beiden Verfahren erliess die Vorinstanz die Urteile vom 6. Juli 2023; sie wies die Klage jeweils ab und erteilte für sämtliche Forderungen definitive Rechtsöffnung. Die Klägerin erhob mit Eingaben vom 14. September 2023 Beschwerden gegen die Urteile vom 6. Juli 2023, wobei sie die Beschwerden in einer Eingabe verfasste (act. 27 und 39/26 in Geschäfts-Nr. PP230044).

2. Da der Prozessgegenstand beider Verfahren in einem engen Konnex steht, rechtfertigt es sich, die Verfahren gestützt auf Art. 125 lit. c ZPO zur Vereinfachung zu vereinigen. Das vorliegende Verfahren ist mit dem Verfahren mit der Geschäfts-Nr. PP230044 zu vereinigen und als dadurch erledigt abzuschreiben.

Es wird verfügt:

1. Das vorliegende Verfahren mit der Geschäfts-Nr. PP230045 wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. PP230044 zwischen denselben Parteien vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.

3. Eine Ausfertigung dieser Verfügung wird zu den Akten des Verfahrens mit der Geschäfts-Nr. PP230044 gelegt.

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Der Gerichtsschreiber:

MLaw B. Lakic

versandt am:

15. Mai 2024