Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
PF220035 • OG ZH PF220035 KI-generiert

Executor Mandate Revocation Costs Consolidation

Geschäftsnummer PF220035
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a matter concerning the costs associated with the revocation of an executor's mandate, the Appellate Court reviewed a decision from the lower court. The court decided to consolidate the present proceeding with another case between the same parties and to close the file on the current matter as resolved through this consolidation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Executor Mandate Revocation Costs Consolidation: Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren PF220034 zwischen denselben Parteien vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

Schlagwörter

KI-generiert
Abberufung des Willensvollstreckers Verfahrenskosten Rücknahme der Nichtigerklärung Ertrag Geltendmachung von Betreibungskosten Enteignungskosten Aufhebung des Willensvollstreckermandats (Kosten)
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: PF220035-O/U

Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. R. Bantli Keller sowie Gerichtsschreiberin Dr. S. Scheiwiller

Verfügung vom 3. Oktober 2022

in Sachen

A._____ AG, Beschwerdegegnerin und Beschwerdeführerin vertreten durch Rechtsanwalt M.A. HSG in Law X._____, gegen

B._____, Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____, betreffend Aufhebung des Willensvollstreckermandats (Kosten)

Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes - Freiwillige Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes Zürich vom 14. Juli 2022 (EA220001)

Es wird verfügt:

1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren PF220034 zwischen denselben Parteien vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Die Gerichtsschreiberin:

Dr. S. Scheiwiller

versandt am: