Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
NH140004 • OG ZH NH140004 KI-generiert

Legal Aid Compensation for Responding Party in Child Return Proceedings

Geschäftsnummer NH140004
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The court determined that for the party opposing an application for return under international child abduction conventions (HKÜ) and related national law (BG-KKE), the rules governing free legal aid (Art. 117 ZPO) apply to the compensation of their legal representative, because neither Article 26 HKÜ nor Article 14 BG-KKE explicitly regulates the compensation for the responding party; consequently, the opposing party may be required to repay any compensation received under free legal aid provisions (Art. 123 ZPO), as the absolute cost exemption for the return procedure only applies to the applicant party.

Legislator-Regeste

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Art. 14 BG-KKE, Art. 26 HK, Art. 26 Abs. 3 HK, Art. 117 ZPO, Art. 123 ZPO, Art. 26 Abs. 1 HK; Legal Aid Compensation for Responding Party in Child Return Proceedings: Art. 14 BG-KKE, Art. 26 HKÜ, Kosten der Rechtsvertretung des Gesuchsgegners. Anders als beim Gesuchsteller gelten hier die Regeln der unentgeltlichen Prozessführung.

Schlagwörter

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Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege Kindesentführung Rückführung des Kindes Entschädigungsregelung internationale Abkommen Geschäftsordnung Kosten der Rechtsvertretung des Gesuchsgegners

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 14 BG-KKE
Art. 14 BG-KKE, Art. 26 HKÜ, Kosten der Rechtsvertretung des Gesuchsgegners. Anders als beim Gesuchsteller gelten hier die Regeln der unentgeltlichen Prozessführung.
Art. 26 HK
14 BG-KKE, Art. 26 HKÜ, Kosten der Rechtsvertretung des Gesuchsgegners.
Art. 26 Abs. 3 HK
Damit sind unabhängig von einem allfälligen Vorbehalt im Sinne von Art. 26 Abs. 3 HKÜ die Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege nach Art.
Art. 117 ZPO
3 HKÜ die Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 117 ZPO einschlägig und es ist insbesondere auch eine Rückforderung der Entschädigung gestützt auf Art.
Art. 123 ZPO
117 ZPO einschlägig und es ist insbesondere auch eine Rückforderung der Entschädigung gestützt auf Art. 123 ZPO möglich (vgl.
Art. 26 Abs. 1 HK
4.2, wonach die absolute Kostenfreiheit des Rückführungsverfahrens nach Art. 26 Abs. 1 HKÜ nur für die das Begehren stellende Partei gilt).

Zitierte Rechtsprechung

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Volltext

Art. 14 BG-KKE, Art. 26 HKÜ, Kosten der Rechtsvertretung des Gesuchsgegners. Anders als beim Gesuchsteller gelten hier die Regeln der unentgeltlichen Prozessführung.

(aus den Erwägungen des Obergerichts:)

4. Weder Art. 26 HKÜ noch Art. 14 BG-KKE enthalten eine Regelung betreffend die Entschädigung für eine Rechtsvertreterin für diejenige Partei, gegen welche das Rückführungsbegehren gerichtet ist. Damit sind unabhängig von einem allfälligen Vorbehalt im Sinne von Art. 26 Abs. 3 HKÜ die Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 117 ZPO einschlägig und es ist insbesondere auch eine Rückforderung der Entschädigung gestützt auf Art. 123 ZPO möglich (vgl. BGer 5A_716/2012 vom 3. Dezember 2012, E. 4.2, wonach die absolute Kostenfreiheit des Rückführungsverfahrens nach Art. 26 Abs. 1 HKÜ nur für die das Begehren stellende Partei gilt).

Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 24. September 2014 Geschäfts-Nr.: NH140004-O/Z09