Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
NG070006 • OG ZH NG070006 KI-generiert

Representation of Legal Entity vs. Individual Capacity

Geschäftsnummer NG070006
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed a procedural issue where a representative was listed as an individual associated with a company, clarifying that under the relevant procedural rule, only a natural person can act as a representative in court, not a legal entity's organ. Therefore, the individual remains the proper representative, and while the address for service of documents may be their business location, the designation must clearly reflect the person acting in their individual capacity.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Representation of Legal Entity vs. Individual Capacity: Klarzustellen ist vorweg, dass nach § 29 Abs. 1 ZPO nur eine natürliche Person (das heisst: ein Mensch) Vertreter im Prozess sein kann. Claudio G. kann also nicht als Organ der G. + H. AG im Prozess tätig sein, sondern nur als Einzelperson. Nichts hindert, ihm die Post ins Geschäft zuzustellen. Das ist durch einen geeigneten Zusatz zu vermerken ("Claudio G., c/o G. + H. AG").

Schlagwörter

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ordnungsgemässe Rechtsvertretung juristische Person Handlungsfähigkeit Natürliche Person Prozesshandlung Staatsangehörigkeit einer juristischen Person Person des Vertreters
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Volltext

ZPO 29 Abs. 1, Person des Vertreters. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.

(Aus den Erwägungen:)

Der Kläger hat Claudio G. eine Vollmacht erteilt; dieser hat seinerseits für das erstinstanzliche Verfahren einen Anwalt mandatiert. Das Mietgericht führt den Vertreter mit der Bezeichnung "Claudio G., G. + H. AG" auf.

Klarzustellen ist vorweg, dass nach § 29 Abs. 1 ZPO nur eine natürliche Person (das heisst: ein Mensch) Vertreter im Prozess sein kann. Claudio G. kann also nicht als Organ der G. + H. AG im Prozess tätig sein, sondern nur als Einzelperson. Nichts hindert, ihm die Post ins Geschäft zuzustellen. Das ist durch einen geeigneten Zusatz zu vermerken ("Claudio G., c/o G. + H. AG").

Obergericht, II. Zivilkammer Präsidialverfügung vom 18. Januar 2007 NG070006