Consolidation of Spousal Protection Appeals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a case concerning spousal protection, including maintenance and visitation rights, where the appellant was challenging a lower court's judgment, the appellate court decided to merge the current appeal proceedings with another related appeal involving the same parties and substantially overlapping subject matter, to be continued under the case number of the other appeal, thereby concluding the current proceeding under its own file number.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 al. 1 LTF; Consolidation of Spousal Protection Appeals: Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE140015 dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren LE140015 zu vereinigen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision regarding court costs is implicitly applied by the final orders dealing with the termination of the procedure, although not explicitly cited in the numbered dispositive for costs, the overall handling of the decision implies procedural adherence.
Volltext
Obergericht des Kantons Zürich
I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE140016-O/U
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiber lic. iur. H. Dubach
Beschluss vom 26. Juni 2014
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____ gegen
B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz (Unterhaltsbeiträge, Besuchsrecht), Kostenund Entschädigungsfolgen
Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 5. Abteilung, vom 24. März 2014 (EE130177-L)
Erwägungen:
Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE140015 dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren LE140015 zu vereinigen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.
Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE140015 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.
2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.
Zürich, 26. Juni 2014
Obergericht des Kantons Zürich
I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. H. Dubach
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