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LE130040 • OG ZH LE130040 KI-generiert

Consolidation of Related Family Law Appeals

Geschäftsnummer LE130040
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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Both the appellant and the respondent in a family law matter concerning marital protection (custody, visitation rights, maintenance, etc.) appealed a lower court's decision, and because the issues in both appeals substantially overlapped, the court decided to consolidate the present appeal case with the other related appeal case to ensure consistency and avoid contradictory rulings, effectively discontinuing the current case under its own docket number by merging it into the other proceeding.

Legislator-Regeste

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Art. 125 lit. c ZPO; Consolidation of Related Family Law Appeals: Gegen das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Bülach vom 15. März 2013 haben sowohl die Klägerin als auch der Beklagte Berufung erhoben. Die Themen beider Verfahren decken sich weitestgehend (Obhut, Besuchsrecht, Unterhalt). Zur Vereinfachung und zwecks Vermeidung widersprüchlicher Entscheide ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130039 zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO), unter jener Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.

Schlagwörter

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Schutz der Familie Eheschutzverfahren vereinfachte gemeinsame elterliche Sorge Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Einheit des Scheidungsurteils Besuchsrecht Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge etc.)

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 125 lit. c ZPO

The court used this article to justify the consolidation of the current appeal case with another case (LE130039).

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Volltext

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: LE130040-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LE130039

Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Würsch

Beschluss vom 31. Juli 2013

in Sachen

A._____, Beklagter und Berufungskläger

vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen

B._____, Klägerin und Berufungsbeklagte

vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge etc.)

Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 15. März 2013 (EE120135-C)

Erwägungen:

Gegen das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Bülach vom 15. März 2013 haben sowohl die Klägerin als auch der Beklagte Berufung erhoben. Die Themen beider Verfahren decken sich weitestgehend (Obhut, Besuchsrecht, Unterhalt). Zur Vereinfachung und zwecks Vermeidung widersprüchlicher Entscheide ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130039 zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO), unter jener Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.

Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130039 vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung in Geschäfts-Nr. LE130039.

Zürich, 31. Juli 2013

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. K. Würsch

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