Consolidation of Related Family Law Appeals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertBoth the appellant and the respondent in a family law matter concerning marital protection (custody, visitation rights, maintenance, etc.) appealed a lower court's decision, and because the issues in both appeals substantially overlapped, the court decided to consolidate the present appeal case with the other related appeal case to ensure consistency and avoid contradictory rulings, effectively discontinuing the current case under its own docket number by merging it into the other proceeding.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 125 lit. c ZPO; Consolidation of Related Family Law Appeals: Gegen das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Bülach vom 15. März 2013 haben sowohl die Klägerin als auch der Beklagte Berufung erhoben. Die Themen beider Verfahren decken sich weitestgehend (Obhut, Besuchsrecht, Unterhalt). Zur Vereinfachung und zwecks Vermeidung widersprüchlicher Entscheide ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130039 zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO), unter jener Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court used this article to justify the consolidation of the current appeal case with another case (LE130039).
Volltext
Obergericht des Kantons Zürich
I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE130040-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LE130039
Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Würsch
Beschluss vom 31. Juli 2013
in Sachen
A._____, Beklagter und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen
B._____, Klägerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge etc.)
Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 15. März 2013 (EE120135-C)
Erwägungen:
Gegen das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Bülach vom 15. März 2013 haben sowohl die Klägerin als auch der Beklagte Berufung erhoben. Die Themen beider Verfahren decken sich weitestgehend (Obhut, Besuchsrecht, Unterhalt). Zur Vereinfachung und zwecks Vermeidung widersprüchlicher Entscheide ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130039 zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO), unter jener Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben.
Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130039 vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt.
2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
3. Schriftliche Mitteilung in Geschäfts-Nr. LE130039.
Zürich, 31. Juli 2013
Obergericht des Kantons Zürich
I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. K. Würsch
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