Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
CP110004 • OG ZH CP110004 KI-generiert

Attorney Non-Compliance with Case File Return Order

Geschäftsnummer CP110004
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

When an attorney received case files from the court for a limited period of five days and failed to return them by the deadline or after repeated requests, including being unreachable by phone, the court determined that the attorney had grossly violated the obligation to return the documents promptly. Consequently, the court ordered the immediate return of the files and ruled that if the files were not returned by a specified future date, the attorney would only be granted access to case files upon prior appointment at the court and would no longer receive case files by mail, relying on the authority under procedural rules concerning file access limitations for non-cooperation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 53 Abs. 2 ZPO, Art. 108 ZPO; Attorney Non-Compliance with Case File Return Order: Consequently, the court ordered the immediate return of the files and ruled that if the files were not returned by a specified future date, the attorney would only be granted access to case files upon prior appointment at the court and would no longer receive case files by mail, relying on the authority under procedural rules concerning file access limitations for non-cooperation.

Schlagwörter

KI-generiert
Akteneinsicht prozessleitende Verfügungen wiederholte Säumnis Fristen Fristwahrung verspätete Eingabe Akteneinsicht nur unter Auflagen.

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 53 Abs. 2 ZPO

This provision is mentioned in the introductory heading as the basis for restricting access to the case files.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Art. 53 Abs. 2 ZPO, Akteneinsicht nur unter Auflagen. Wenn ein Anwalt grob gegen Auflagen verstösst und nicht kooperiert, wird seine Akteneinsicht beschränkt resp. nur unter Auflagen gewährt.

Ein Anwalt lässt sich (wie das der Praxis entspricht) vom Gericht Akten eines laufenden Verfahrens schicken und gibt sie dann weder am verlangten Tag noch auf mehrfache Aufforderung zurück.

(aus dem Entscheid des Gerichts:)

in der Erwägung:

dass der Klägerin bzw. deren Rechtsvertreter mit Kurzbrief vom 8. Januar 2015 (act. 180) die Akten (act. 1 bis 177) sowie Protokoll Seite 1 - 36 für die Dauer von

5 Tagen zur Einsicht zugestellt wurden,

dass die Verfahrensakten [Anm.: von der Post] am 12. Januar 2015 entgegengenommen wurden (act. 181) und somit spätestens am 19. Januar 2015 ghätten zurückgeschickt werden müssen,

dass die Verfahrensakten bis zum heutigen Datum trotz wiederholten Aufforderungen noch immer nicht retourniert worden sind, dass der klägerische Rechtsvertreter auch telefonisch nicht erreichbar ist (vgl. Protokoll S. 38 bis 39),

dass er verpflichtet ist, die Verfahrensakten unverzüglich zu retournieren, wird beschlossen:

1. Der Rechtsvertreter der Klägerin wird aufgefordert, die Verfahrensakten dem Gericht unverzüglich zu retournieren.

Sollten die Akten bis am 9. Februar 2015 nicht am hiesigen Gericht eingetroffen sein, wird dem Rechtsvertreter der Klägerin inskünftig nur noch Akteneinsicht auf Voranmeldung beim Gericht gewährt und werden ihm Verfahrensakten nicht mehr per Post zugestellt.

2. (…)

Bezirksgericht Meilen Beschluss vom 5. Februar 2015 Geschäfts-Nr.: CP110004-G/Z19

Anmerkung: es wäre denkbar gewesen, die extra- Aufwendungen für das Zurückfordern der Akten und für den zitierten Beschluss dem Anwalt persönlich aufzuerlegen (Art. 108 ZPO)