Appeal Moot After Concession and Award of Indemnity
Synthèse Legislator
Généré par l'IAThe court case concerns a complaint filed against a decision by the disability insurance office regarding non-admission; however, the matter was rendered moot after the insurance office complied with the appellant's requests during the proceedings. Given that the opposing party conceded the matter, the court dismissed the appeal as lacking further object, awarded the appellant a party indemnity of 1,500.00, and ordered the insurance office to bear the 200.00 court costs.
Regeste Legislator
OfficielS1 23 160 ENTSCHEID VOM 16. FEBRUAR 2024 Der Präsident der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Kantonsge- richts, Michael Steiner, mit Beizug der Gerichtsschreiberin Petra Stoffel, hat in Sachen X _________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Schilliger, Olten gegen KANTONALE IV-STELLE, Beschwerdegegnerin betreffend die Beschwerde von X _________ vom 2. Oktober 2023 gegen die Verfügung der IV- Stelle vom 30. August 2023 (Nichteintreten) eingesehen und erwogen: nach der Beschwerde von X _________ sowie der Stellungnahme der IV-Stelle vom 16. Januar 2024, worin den Beschwerdebegehren pendente lite entsprochen wurde, ist die Angelegenheit S1 23 160 als gegenstandlos vom Geschäftsverzeichnis abzuschrei- ben. Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Parteientschädigung, die das Gericht unter Würdigung der Bedeutung und Schwie- rigkeit der Streitsache, des Umstandes, dass das Verfahren nicht bis zum Urteil fortge- führt wurde, des Umfangs der Arbeitsleistung sowie der durch den Rechtstreit entstan- denen Auslagen auf Fr. 1'500.00 festsetzt (Art. 61 lit. g ATSG; Art. 4, 27, 37 und 40 GTar). In Anbetracht des Ausgangs des Verfahrens werden Gerichtskosten im Umfang
Mots-clés
Généré par l'IADispositions légales citées
Généré par l'IADécisions connexes
Généré par l'IAQuestions juridiques clés extraites par Legislator
Généré par l'IACited in the reasoning section when awarding party compensation due to the case becoming moot.
Cited in the reasoning section as the basis for setting the amount of party compensation.
Cited in the reasoning section for imposing court costs on the IV-Stelle because the appeal became moot.
Cited in order 3 to impose the court costs on the IV-Stelle.
Texte complet
S1 23 160
ENTSCHEID VOM 16. FEBRUAR 2024
Der Präsident der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts, Michael Steiner, mit Beizug der Gerichtsschreiberin Petra Stoffel, hat in Sachen
X _________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Schilliger, Olten gegen
KANTONALE IV-STELLE, Beschwerdegegnerin
betreffend
die Beschwerde von X _________ vom 2. Oktober 2023 gegen die Verfügung der IV- Stelle vom 30. August 2023 (Nichteintreten)
eingesehen und erwogen:
nach der Beschwerde von X _________ sowie der Stellungnahme der IV-Stelle vom
16. Januar 2024, worin den Beschwerdebegehren pendente lite entsprochen wurde, ist die Angelegenheit S1 23 160 als gegenstandlos vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Parteientschädigung, die das Gericht unter Würdigung der Bedeutung und Schwierigkeit der Streitsache, des Umstandes, dass das Verfahren nicht bis zum Urteil fortgeführt wurde, des Umfangs der Arbeitsleistung sowie der durch den Rechtstreit entstandenen Auslagen auf Fr. 1'500.00 festsetzt (Art. 61 lit. g ATSG; Art. 4, 27, 37 und 40 GTar). In Anbetracht des Ausgangs des Verfahrens werden Gerichtskosten im Umfang von Fr. 200.00 erhoben (Art. 69 Abs. 1bis IVG), die von der IV-Stelle getragen werden.
und erkannt:
1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2. Die IV-Stelle bezahlt dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 1'500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).
3. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf Fr. 200.00 und werden der IV-Stelle auferlegt.
Sitten, 16. Februar 2024