Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Ad-88-229 KI-generiert

National Council's Motion on Agricultural Solidarity Contributions

Geschäftsnummer VPB Ad-88-229
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case involves a motion from the National Council concerning self-help measures in agriculture, specifically the introduction of solidarity contributions. The Federal Council indicated an intention to submit a proposal on this matter, and the commission agreed with the motion, recommending its adoption. The relevant minister accepted the motion.

Legislator-Regeste

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Art. 36 BüG, Art. 93 BGG; National Council's Motion on Agricultural Solidarity Contributions: The Federal Council indicated an intention to submit a proposal on this matter, and the commission agreed with the motion, recommending its adoption. The relevant minister accepted the motion.

Schlagwörter

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Beitrag Beihilfen im Agrarsektor Bauernbewegung Rechtshilfegesuch Genossenschaftliche Bewegung Pachtzinskontrolle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 36 BüG

Basis for annulment of naturalization due to concealment of facts.

Art. 93 BGG

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

18. März 1992 249 Motion des Nationalrates. Landwirtschaftsgesetz

einbarungen über Verkehr, Wasser und Energie. Diese Ent- schaft und an der Gestaltung der Siedlungen. Es geht um den

wicklung ändert nichts daran, dass wichtige Entscheide auf sorgsamen Umgang mit der Natur als anvertrautem Gut. Es

der nationalen sowie auf der kantonalen und kommunalen geht selbst hier um die wirtschaftlichen Interessen an der Er-

Ebene getroffen werden müssen. Denn die Herausforderun- haltung der Agrarstruktur und am Tourismus. Eine verunstal-

gen haben keinen europäischen Einheitscharakter, sondern tete Landschaft und eine schlechte Siedlungsqualität wirken

treten in feiner Verästelung in sehr unterschiedlicher Form in abweisend.

Erscheinung. Wir haben im Berggebiet wie anderswo - aber im Berggebiet

Lassen Sie mich das mit der gebotenen Kürze am Beispiel von mit besonderen Akzenten - auch den Ressourcen, dem Was-

zwei Tessiner Tälern etwas illustrieren: Im Maggiatal hat die ser und anderem, Sorge zu tragen. Das alles ist im fünften

Zahl der Bevölkerung auf der unteren Talstufe, im erweiterten Punkt des Postulates zusammengefasst.

Einschlussbereich von Locamo, in den letzten Jahrzehnten Mit diesen paar wenigen Stichworten wollte ich Ihnen die Pro-

zugenommen, in den nicht an Durchgangsachsen liegenden blemlage illustrieren und die Stossrichtung zeigen, in der die

Berggemeinden aber seit der Mitte des 19. Jahrhunderts kon- Kommission ihr Postulat sehen wollte.

stant abgenommen; die kritische untere Grenze ist dort er- Ich bitte Sie namens der Kommission, das Postulat zu über-

reicht. weisen.

In der Leventina ist die Lage an der Nord-Süd-Achse anders,

weil dort wegen des Transits die Orte im Tal einen Bevölke- Ueberwiesen - Transmis

rungszuwachs verzeichnen, während die höher gelegenen

Gemeinden an den Talhängen kaum mehr über die zur Erfül-

lung der Gemeinschaftsaufgaben erforderliche Bevölkerung

verfügen. #ST# Ad 88.229

Ich wollte Ihnen mit diesen Beispielen nur die kleinräumige

Fragestellung zeigen, um die Bedeutung kommunaler und Motion des Nationalrates

kantonaler Entscheidungen zu unterstreichen. (Kommission)

Die Kommission nimmt nun fünf Fragenkreise auf und bittet

den Bundesrat dazu um einen Bericht:

Landwirtschaftsgesetz. Selbsthilfe

1. Das erste Anliegen gilt der Erhaltung der Besiedlung des in der Landwirtschaft

Berggebietes. Nach der Verfassung ist die Raumplanung aus- Motion du Conseil national

ser auf die zweckmässige Nutzung des Bodens auch auf die (Commission)

geordnete Besiedlung des Landes auszurichten. Das Instru- Loi sur l'agriculture. Contribution

mentarium des Raumplanungsgesetzes, das müssen wir an- de solidarité

erkennen, ist vor allem auf die Lokalisierung der Entwicklung

und auf die Begrenzung der Bautätigkeit, nicht aber auf die Er- Fortsetzung - Suite

haltung von Siedlungen, ausgerichtet. So gilt es, diesem Ge-

sichtspunktstärker Rechnung zu tragen als bisher und die Pla- Siehe Seite 77 hiervor - Voir page 77 ci-devant

nungsinstrumente entsprechend auszubauen. Dabei muss es

beispielsweise möglich werden, auch im Landwirtschaftsge-

biet einem Nebenerwerb nachzugehen, damit der Boden

noch bewirtschaftet wird und die Familie nicht einfach wegzie-

hen muss. Es geht also nicht um die Durchlöcherung der Pla- Jagmetti, Berichterstatter: Der Nationalrat hat uns die Motion

nungsvorstellungen, sondern um die Sicherung der Existenz- über die Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft über-

grundlagen der Bevölkerung. wiesen. Wir sprachen schon einmal davon, nämlich in der er-

2. Die Bevölkerung wird nur dann in den Alpentälern bleiben, sten Sessionswoche im Zusammenhang mit der Obstbauvor-

wenn dort Ausbildungsmöglichkeiten und Infrastrukturen lage, wo wir diese Solidaritätsbeiträge für den Obstbau vorge-

nach gesamtschweizerischen Massstäben verfügbar sind. Auf sehen haben. Nun stellt sich im Zusammenhang mit der Mo-

dieser Erkenntnis beruht schon das Bundesgesetz über Inve- tion die Frage, ob wir solche Solidaritätsbeiträge generell ein-

stitionshilfe für Berggebiete. Die Kantone und Gemeinden ha- führen wollen oder nicht

ben grosse Anstrengungen unternommen, um dieses Ziel zu Wenn Sie den 7. Landwirtschaftsbericht an der betreffenden

erreichen. Die laufende Anpassung an die Entwicklung wird Stelle lesen, stellen Sie fest, dass der Bundesrat beabsichtigt,

bei angespannter wirtschaftlicher Lage nicht einfach, aber not- uns eine Vorlage zu unterbreiten. Wir rennen also gleichsam

wendig sein. offene Türen ein. Die Kommission will das auch, indem sie sol-

3. Wichtig sind die gesamtwirtschaftlichen Grundlagen des che Beiträge befürwortet und beabsichtigt, an der nächsten

Berggebietes. Sie sind unerlässlich, damit die Bevölkerung Sitzung, nämlich noch in diesem Monat, die Frage zu erörtern,

dort leben kann. Auch die Führung von Nebenerwerbsbetrie- ob wir Ihnen nicht sogar eine Initiative dazu unterbreiten wol-

ben zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung setzt voraus, len.

dass andere Arbeitsmöglichkeiten bestehen. Industriebe- Mit ändern Worten: Die Kommission stimmt der nationalrätli-

triebe werden sich grösstenteils nicht dezentralisieren lassen. chen Motion zu, empfiehlt Ihnen, diese Motion zu überweisen,

Für kleinere Einheiten ist das immerhin möglich. Noch mehr und zwar in der Form der Motion, während sie der Bundesrat

als bisher sollte auf den Dienstleistungssektor Rücksicht ge- im Nationalrat nur als Postulat übernehmen wollte, und wir

nommen werden. Das setzt wiederum Infrastrukturen voraus. stellen Ihnen in Aussicht, dass wir in der Kommission für Wirt-

Das Pilotprojekt der Telekommunikationsgemeinden ging in schaft und Abgaben das Problem von uns aus auch noch auf-

diese Richtung. Kreativität ist gefragt, wenn auch für die näch- greifen werden.

ste Generation die erforderlichen Arbeits- und Lebensbedin-

gungen geschaffen werden sollen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: II est trop tard pour deman-

4. Land- und Forstwirtschaft stehen im Berggebiet vor beson- der la transformation en postulat, Monsieur le président, j'ac-

ders schwierigen Aufgaben. Zu befürchten ist, dass der Gene- cepte la motion.

rationenwechsel vielerorts Anlass zur Abwendung von der

Agrarwirtschaft bilden wird. Dazu sind jetzt Ueberlegungen an- Ueberwiesen - Transmis

zustellen, wenn längerfristig gute Voraussetzungen geschaf-

fen werden sollen.

5. Als letzten Gesichtspunkt, aber als Gesichtspunkt von glei-

cher Bedeutung wie die anderen nennt das Postulat die Erhal-

tung der Landschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen.

Es geht um die Eigeninteressen der Bevölkerung am Schutz

dieser Lebensgrundlagen, an der Erhaltung der Kulturland-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (Kommission) Landwirtschaftsgesetz. Selbsthilfe in der

Landwirtschaft

Motion du Conseil national (Commission) Loi sur l'agriculture. Contribution de solidarité

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 88.229

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1992 - 08:30

Date

Data

Seite 249-249

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Ref. No 20 021 177

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