Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB Petition---P-tition KI-generiert

Swiss Women Abroad AHV Insurance Status Dispute

Geschäftsnummer VPB Petition---P-tition
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council will review a petition regarding the old-age and survivors' insurance (AHV) for Swiss women living abroad. Currently, their insurance status does not automatically extend from their husbands, potentially disadvantaging them in terms of pension entitlement and benefit calculation. While the Council acknowledges the issue and is willing to explore solutions within the framework of the 10th AHV revision, it opposes mandatory coverage for these women due to potential complexities with international social security agreements and administrative burdens. The petition also requests a revision of a specific court decision, which the commission has recommended against.

Legislator-Regeste

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Art. 47quater Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes; Swiss Women Abroad AHV Insurance Status Dispute: Currently, their insurance status does not automatically extend from their husbands, potentially disadvantaging them in terms of pension entitlement and benefit calculation. While the Council acknowledges the issue and is willing to explore solutions within the framework of the 10th AHV revision, it opposes mandatory coverage for these women due to potential complexities with international social security agreements and administrative burdens. The petition also requests a revision of a specific court decision, which the commission has recommended against.

Schlagwörter

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sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit Versicherungsschutz Alters- und Hinterlassenenversicherung Dienstrechtliche Stellungen Pflichtleistung Rentenanspruch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 47quater Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes
This provision is cited in the operative part of the decision to reject the request for revision of the law.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 47quater Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes

This provision is cited in the operative part of the decision to reject the request for revision of the law.

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Volltext

16. Dezember 1982 715 Bundesverwaltung. Neugliederung

haben. Persönlich bin ich sicher, dass, wenn der Weg über Postulat überwiesen («Amtl. Bulletin» 1982, Seiten 959/60),

die Steuerrechtsinstanzen und schliesslich das Bundesgeeine Interpellation von Nationalrat Schule erledigt («Amtl.

richt nicht zum Ziele führt, der Bundesrat irgendwie aktiv Bulletin» 1982, Seiten 978/79). Der Ständerat überwies am

werden wird, weil Sie das nachher sicher von ihm in irgend- 23. Juni 1982 ein entsprechendes Postulat von Frau Bauer

welcher Form erwarten. («Amtl. Bulletin» 1982, Seiten 358/59).

Bundesrat Hürlimann erklärte in beiden Räten seine Bereit-

Präsident: Ich stelle fest, dass die Kommission Ablehnung schaft, im Rahmen der 10. AHV-Revision nach einer Lösung

der Initiative beantragt und dass aus der Mitte des Rates zu suchen. Er machte aber gleichzeitig darauf aufmerksam, kein gegenteiliger Standpunkt vertreten wird. Damit ist die dass diese sich nur auf dem Weg über eine verbesserte Initiative abgelehnt. freiwillige Versicherung werde finden lassen. Die obligatori- Herr Piller stellt den Antrag, das Anliegen in Form eines sche Versicherung für die Ehefrauen von Schweizern, die Postulates zu überweisen. Dieses Postulat wird aus der im Ausland tätig sind, müsste nach dem Wortlaut zahlrei- Mitte des Rates bekämpft. cher Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten Abstimmung - Vote auch auf die im Ausland wohnhaften Ehefrauen ausländischer Nationalität angewendet werden, deren Gatte in der Für den Antrag Piller 10 Stimmen Schweiz oder im Ausland für einen schweizerischen Arbeit- Dagegen 22 Stimmen geber tätig ist: Die finanziellen und administrativen Folgen einer derartigen Massnahme wären von der schweizeri- An den Nationalrat - Au Conseil national schen Sozialversicherung nicht zu bewältigen. Ausserdem zeichne sich bei den Vorarbeiten zur 10. AHV-Revision die Tendenz ab, das Versicherungsverhältnis der Ehegatten noch stärker zu individualisieren (z. B. Ersatz der Ehepaarrente durch zwei Einzelrenten). #ST# Petition - Pétition Antrag der Kommission Die Petitionskommission beantragt, a. die Petition dem Bundesrat zu überweisen, damit er sie bei den Arbeiten zur 10. AHV-Revision überprüfe;

82.262 b. das Revisionsgesuch abzulehnen (Art. 47quater Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes). #ST#

Urech-Roth Helena, Zürich Proposition de la commission AHV der schweizerischen Ehefrau im Ausland La Commission des pétitions propose Droit à la rente AVS des épouses des Suisses a. De transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il de l'étranger l'examine dans ses travaux concernant la 10e revision de l'AVS;

b. De rejeter la requête de revision (art. 47^*', 4e al., de la loi sur les rapports entre les conseils). Herr Reymond unterbreitet namens der Kommission den Zustimmung - Adhésion folgenden schriftlichen Bericht:

1. Mit Schreiben vom 12. August 1982 ersuchte Frau Urech die Petitionskommission, das Bundesgesetz über die Altersund Hinterlassenenversicherung (AHVG) in dem 82.015 Sinne zu revidieren, dass die Ehefrauen von Ausland- #ST#

schweizern, die obligatorisch versichert sind, auch den vol- Bundesverwaltung. Neugliederung len Versicherungsschutz geniessen. Die geltende Regelung Administration fédérale. Nouvelle organisation benachteilige und diskriminiere die verheiratete Auslandschweizerin.

Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI l, 1165) Frau Urech verlangte zugleich die Revision eines Entschei- Message et projet d'arrêté du 24 février 1982 (FF I, 1173) des des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom

11. Juli 1979. Beschluss des Nationalrates vom 8. Oktober 1982 Décision du Conseil national du 8 octobre 1982

2. In Verwaltungspraxis und Rechtsprechung steht heute eindeutig fest, dass sich das Versicherungsverhältnis eines obligatorisch in der eidgenössischen AHV/IV versicherten Ehemannes nicht auf seine Ehefrau erstreckt. Das Versicherungsverhältnis wird von jeder Person individuell begründet, wenn sie eine der Voraussetzungen erfüllt, die Antrag der Kommission im Gesetz oder im anzuwendenden Staatsvertrag vorgesehen sind. Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- Die heutige Regelung kann sich für die Ehefrauen von rates Schweizern, die im Ausland für einen Arbeitgeber in der Antrag Affo/ter Schweiz tätig sind und von diesem entlöhnt werden, nach- Rückweisung an den Bundesrat teilig auswirken. Wohl erhalten solche Ehepaare eine Ehepaaraltersrente, Wenn der Mann das 65. Altersjahr erreicht. Proposition de la commission Hingegen erhält die Frau, wenn sie das 62. Altersjahr Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil erreicht und ihr Ehemann noch nicht 65 Jahre alt ist, keine national Altersrente. Gegenüber der Invalidenversicherung hat sie keine Anspruchsberechtigung. Die beitragsfreien Ehejahre Proposition Affo/ter der Frau werden nicht angerechnet, was sich auf die Ren- Renvoyer au Conseil fédéral tenhöhe ungünstig auswirken kann.

3. In der Frühjahrssession 1982 sind im Nationalrat zu die- Steiner, Berichterstatter: Die Reorganisation der Bundes-

sem Problem zwei parlamentarische Vorstösse diskutiert verwaltung, gefordert 1965 durch nationalrätliche Motionen,

worden: eine Motion von Nationalrat Muheim wurde als wird in drei Etappen realisiert: Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petition

Pétition

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 11 Séance Seduta

Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1982 - 08:00 Date Data

Seite 715-715 Page Pagina

Ref. No 20 011 186

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